Sonntag, 16. September 2012

"Safer Valuation" verhütet "Auftragskunst"



Aswath DAMODARAN spricht gerne von "the Dark Side of Valuation". Er warnt damit vor den Gefahren, die bei der Bewertung ertragsloser junger Unternehmen lauern, wenn man finanzierungstheoretisch basierte Modelle der Unternehmensbewertung anwendet. Eine andere Schattenseite der Unternehmensbewertung betritt, wer sich als Bewerter instrumentalisieren lässt, indem er eine "Auftragskunst" anfertigt, die dem Management des bewerteten Unternehmens lediglich dazu dient, bereits getroffene Entscheidungen zu rechtfertigen. Die oft zitierte Auffassung, wonach die Bewertung von Unternehmen mehr Kunst als Wissenschaft sei, wird gerne falsch interpretiert.

Gerrit BRÖSEL und Mario ZIMMERMANN greifen dieses in der Fachwelt stark vernachlässigte Problemfeld in ihrem Beitrag Projekt "Olympia" - Mappus "Fair play"? (In: DER BETRIEB, Heft 32 vom 10.08.2012, Editorial) auf:

Citius, altius, fortius lautet das olympische Motto - "schneller, höher, stärker"; wobei sich in Deutschland "schneller, höher, weiter" eingebürgert hat. Olympia lautet schließlich der Projektname für den unter Leitung von Ministerpräsident a. D. Stefan Mappus durchgeführten Rückkauf von EnBW-Anteilen durch das Land Baden-Württemberg. Dieser verteidigt sich öffentlich mit Verweis auf das Vorliegen nicht nur einer sog. Fairness Opinion. So wird bei einer Unternehmenstransaktion die Stellungnahme eines sachverständigen und unabhängigen Dritten bzgl. der finanziellen Angemessenheit einer Angebotsleistung bezeichnet. Hierbei drängen sich im bezeichneten Fall einige Fragen auf.

Offenbar geben die Anforderungen der "Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management" (DVFA) und damit 

die selbsternannten "Regeln der Kunst" für Investmentbanken in Deutschland

gute Gestaltungsspielräume für derart kunstfertige Bewertungen. Anwender der investitionstheoretisch fundierten Funktionalen Unternehmensbewertung zählen dagegen nicht zu den "Kreativen" der Branche. Anders ausgedrückt: Die von kreativen Bewertungen Betroffenen sind bei der Funktionalen Unternehmensbewertung vor Kunstgriffen sicher:

Eine sachgerechte Angemessenheitsprüfung erfordert die investitionstheoretisch fundierte Ermittlung eines Grenzpreises aus Sicht des Landes Baden-Württemberg unter Berücksichtigung von dessen Zielsystem und Entscheidungsfeld und den sich anschließenden Vergleich dieses Grenzpreises mit dem Angebot (ex ante) bzw. mit dem Preis (ex post). Die DVFA stellt bei der Ermittlung eines Referenzwerts hingegen auf finanzierungstheoretische Bewertungsmethoden (z. B. sog. DCF-Methoden), welche realitätsferne Prämissen unterstellen, auf Vergleichsverfahren, welche weder subjektabhängig noch zweckorientiert sind, sowie auf das aktuelle Kapitalmarktumfeld (z. B. mittels Börsenkursen oder von Analysten veröffentlichten Kurszielen) ab.

Projekt "Olympia"- Mappus "Fair Play"

Prof. Dr. Gerrit Brösel, Inhaber des Lehrstuhls für BWL, insbes. Wirtschaftsprüfung, FernUniversität in Hagen / Dipl.-Kfm. Mario Zimmermann, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachgebiet für ABWL insbes. Rechnungswesen und Controlling, TU Ilmenau

Unternehmensbewertung im 21. Jahrhundert







Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen