Montag, 25. Januar 2010

CEBS - Leitlinien für Bank - Aufsichtskollegien



Auf seiner Sitzung am 3. Dezember 2009 hat der europäische Bankenaufsichtsausschuss CEBS Leitlinien für die operative Arbeit der Aufsichtskollegien zur öffentlichen Konsultation verabschiedet. Sie stellen einen Leitfaden für die Aufgaben der in den Aufsichtskollegien eingebundenen Aufseher dar.

Kapitel 1 enthält Leitlinien zur Konvergenz bei der Bildung, Ausgestaltung, Mitgliedschaft und Führungsstruktur von Aufsichtskollegien, die unter der Federführung des konsolidierenden Aufsehers einzurichten sind. Für Banken, die in anderen Mitgliedstaaten nur mittels systemrelevanter Zweigstellen operieren, obliegt die Einrichtungspflicht dem Heimlandaufseher. 


Kapitel 2 umfasst Leitlinien zum Informationsaustausch innerhalb der Kollegien, die Gewährleistung der Aktualität von Daten sowie die Förderung der Nutzung des gesamten Spektrums der verfügbaren Kommunikationskanäle. Ferner sind darin Leitlinien zur Kommunikation mit der beaufsichtigten Gruppe und zur Festlegung der Teilnahme der beaufsichtigten Gruppe an den Sitzungen des Kollegiums enthalten. 


Kapitel 3 befasst sich mit der freiwilligen Aufgabenteilung beziehungsweise -übertragung, die innerhalb eines Aufsichtskollegiums erfolgen kann, sofern keine gemeinsame Entscheidung durch europäisches Recht vorgeschrieben ist. Aufsichtskollegien sind gehalten, die Aufgabenteilung und -übertragung auf freiwilliger Basis zu erleichtern, da dies die Effektivität und Effizienz der Aufsicht durch Optimierung aufsichtlicher Ressourcen und Fachkenntnisse, Vermeidung von Doppelarbeit und Entlastung des beaufsichtigten Instituts verbessern kann.


Kapitel 4 regelt den Prozess der gemeinsamen Entscheidung bei der aufsichtlichen Anerkennung interner Modelle und ihrer laufenden Überprüfung.


Kapitel 5 enthält Leitlinien für eine gemeinsame Entscheidung über die Angemessenheit der Eigenmittel einer Gruppe im Hinblick auf das Risikoprofil sowie die gemäß Säule 2 auf konsolidierter Ebene und auf Ebene der einzelnen Einheiten erforderliche Eigenmittelausstattung.


Kapitel 6 leistet Orientierungshilfe in Bezug darauf, wie makroprudentielle und sektorale Entwicklungen im Rahmen der Arbeit des Aufsichtskollegiums zu berücksichtigen sind, insbesondere bei der Risikoeinschätzung der Gruppe und ihrer Einheiten.


Kapitel 7 liefert Erläuterungen zu einer koordinierten Aufsichtsplanung im normalen Geschäftsbetrieb unter Einbeziehung der laufenden Aufsicht und von Vor - Ort - Prüfungen. Ziel ist dabei ein konsistenter gruppenweiter aufsichtlicher Ansatz unter Vermeidung von Doppelarbeit.


Kapitel 8 gibt Orientierungshilfen für die Planung und Koordinierung aufsichtlicher Tätigkeiten im Zusammenhang mit Krisensituationen mit dem Ziel einer verbesserten Kommunikation und Kooperation der Aufseher und anderer Behörden (z.B. Zentralbanken und Finanzministern) in Krisenzeiten.


(Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Dezember 2009)






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