Samstag, 31. Oktober 2009

Finanzmärkte laufen aus dem Ruder?!



US - Börsen reißen Dax in die Tiefe stand gestern nach Börsenschluss im Focus des internationalen Marktgeschehens:

Alarmstimmung an den Börsen: Im Sog des US-Handels hat der Dax mit deutlichen Kursverlusten abgeschlossen.

Der deutsche Leitindex Dax verlor am Freitag 3,09 Prozent auf 5414,96 Punkte. für den MDax mittelgroßer Werte ging es um 2,32 Prozent auf 6732,07 Punkte nach unten, der TecDax sank um 0,68 Prozent auf 727,30 Zähler.
Der Kommentar des Focus - Lesers
Nobody0:
Wer soll das verstehen? Die Wirtschaftszahlen waren doch in den USA so super? Plus 3 Prozent. Jetzt brechen die Kurse ein? Naja, die Schuldenblase, die diese Krise verursacht haben soll, wurde von den Regierungen der Welt noch geflickt. Jedoch ist da noch nicht die Luft raus und der Ballon wird immer größer. Wehe wenn der platzt.


In der Tat ist es leider so, dass niemand eine nachvollziehbare und überzeugende Erklärung dafür hat, wie die Krise an den Finanzmärkten entstand und auf welche Art und Weise man derart dramatische Fehlentwicklungen vermeidet.

Der Nobelpreisträger für Ökonomie des Jahres 2008, Paul Krugman, ist in einem weiten Rückblick der Meinung, dass in der Aktienblase der 1990er Jahre vor allem zwei Dinge zum Ausdruck kamen: Einerseits herrschte ein extremer Optimismus hinsichtlich des Gewinnpotenzials der Informationstechnologie - im wurde große Aufmerksamkeit zuteil. Andererseits breitete sich ein Gefühl der Sicherheit im Hinblick auf die Wirtschaft aus. Man glaubte, dass es nie mehr zu ernsten Rezessionen kommen werde - dies wurde eigentlich nirgendwo angemessen diskutiert. Beiden zusammen trieb die Aktienkurse in schwindelerregene Höhen.

Robert Shiller zeigte bereits im Jahre 2000 - also unmittelbar vor dem Platzen der "New-Economy-Blase" - das Einsetzen eines kumulativen Prozesses als die Kurse am Aktienmarkt stiegen. In seinem Buch Irrational Exuberance beschreibt er, dass eine Aktienblase wie ein Schneeballsystem funktioniert, bei dem die Leute so lange Geld verdienen, wie sich weitere Dummköpfe hineinziehen lassen. Wenn sich am Ende keine Dummköpfe mehr finden, bricht das Ganze zusammen. Bei den Aktien wurde der Gipfel im Sommer 2000 erreicht. In den beiden folgenden Jahren verloren die Aktien rund 40 Prozent ihres Wertes.

Vor 40 Jahren schrieb der Nobelpreisträger Kenneth Arrow:

Man kann plausibel argumentieren, dass ein großer Anteil der wirtschaftlichen Rückständigkeit in der Welt durch den Mangel an gegenseitigem Vertrauen erklärt werden kann.


Vertrauensverluste müssen auch heute in Betracht gezogen werden.
Das öffentliche Vertrauen in Finanzinstitute und in die Behörden, die diese regulieren sollen, zählte zu den ersten Opfern der Finanzkrise
schrieb Howard Davies kürzlich.

Drei Erklärungsansätze unter vielen. Vor allem müssen wir uns wohl oder übel damit abfinden, dass uns die zunehmende Komplexität der Finanzmärkte "aus dem Ruder gelaufen" ist. In anderen Worten: Ist unser Denken, das auf Kausalität beruht, überhaupt noch angemessen für das Verständnis hochgradig vernetzter Finanzmärkte?



Donnerstag, 29. Oktober 2009

Wie entwickeln sich die Märkte in den USA?


In seiner heutigen Ausgabe schreibt das Handelsblatt unter der Überschrift US-Wirtschaft kehrt auf Wachstumspfad zurück:

In den USA ist die schlimmste Rezession seit den 30er Jahren beendet. Nach einjähriger Unterbrechung ist die amerikanische Wirtschaft auf den Wachstumspfad zurückgekehrt. Das Bruttoinlandsprodukt legte sogar stärker zu als von Analysten erwartet.


Ferner verweist das Handelsblatt auf eine Mitteilung der Commerzbank, wonach die Struktur des US - Wachstums im dritten Quartal sehr ausgewogen ist. Nahezu alle Sektoren haben das Wachstum gestützt.

Der Artikel schließt mit den folgenden Worten des Coba - Experten:

Ein rapides Wachstum ist für die kommenden Quartale aber nicht zu erwarten.

Michael Spence, Nobelpreisträger für Ökonomie des Jahres 2001 und Emeritus der Stanford University, hat sich kürzlich ebenso vorsichtig geäußert. In seinem Artikel Wachstum erreichen in einer Welt mit neuem Gleichgewicht kommt er zu dem Ergebnis, dass eine Verbesserung der Wachstumsaussichten unwahrscheinlich ist. Er begründet dies auch mit einer schwachen Koordinierung zwischen den Regierungen, während die Welt ein neues Gleichgewicht sucht.

Zu den Risiken zählt er eine fiskalische Destabilisierung, die entsteht, wenn die Defizite nicht im Zaum gehalten werden, Inflation, der Widerruf der Autonomie der Zentralbank und der Verlust des Vertrauens in den Dollar, der weiterhin als Reservewährung für die Weltwirtschaft fungiert.

Spencer stellt sich die Frage, was getan werden kann, um die globale Gesamtnachfrage und die Wachstumsaussichten zu stützen und dabei gleichzeitig die wirtschaftliche Offenheit zu bewahren, von der große Teile der Entwicklungsländer in den letzten 30 Jahren stark profitiert haben.

Seine Antworten:

Erstens müssen die Länder mit Leistungsbilanzüberschüssen wie Deutschland, Japan und China erkennen, dass ihr eigenes Wachstum (und das der anderen) von einer Reduzierung des globalen Ungleichgewichts von Ersparnissen und Investitionen abhängig ist, was dazu führen wird, Defizite der Zahlungsbilanz anderswo zu verringern. Dies muss dauerhaft geschehen, nachdem die außergewöhnlichen steuerlichen Anreize gestrichen wurden.

Zweitens müssen alle erkennen, welches Interesse sie an einer optimalen und schnellen Wiederherstellung eines ausgewogenen Wachstums in den Industrieländern haben, um dem anhaltenden Gesamtnachfragedefizit entgegenzuwirken. Schließlich gehen zwei Drittel des globalen BIP auf das Konto der Industrieländer, daher behindert ein langsames Wachstum in diesen Ländern zwangsläufig das globale Wachstum und beschneidet das Wachstumspotenzial eines Großteils der Entwicklungsländer. Diese Herausforderung ist jedoch hochkomplex, da der Abbau der Fremdfinanzierung und die Findung eines neuen Gleichgewichts nicht über Nacht abgeschlossen werden können.

Wachstum erreichen in einer Welt mit neuem Gleichgewicht


Michael Spence:

MAILAND – Obwohl sich die Finanzkrise entspannt, ist es unwahrscheinlich, dass sich die Aussichten auf Wachstum für die Weltwirtschaft verbessern werden. Das ist teilweise unvermeidlich. Doch ist es auch das Ergebnis einer schwachen Koordinierung zwischen den Regierungen, während die Welt ein neues Gleichgewicht sucht.

Vor der Krise sparten die amerikanischen Verbraucher im Durchschnitt entweder gar nichts oder sie häuften Schulden an. Das hat sich jetzt geändert. Da das Vermögen der Haushalte durch den Zusammenbruch des Immobilienmarktes und andere rückläufige Vermögenspreise schwer angeschlagen wurde, sind Renten und Altersvorsorge durcheinander geraten. Weil die Preise für Vermögenswerte das Niveau von vor der Krise in absehbarer Zeit nicht erreichen werden (ohne eine weitere Blase aufzupumpen und erneute Instabilität zu riskieren), ist die Sparquote der privaten Haushalte in den Vereinigten Staaten auf etwa 5 % des verfügbaren Einkommens gestiegen und wird wahrscheinlich weiter steigen.

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Copyright: Project Syndicate 1995 – 2009

Mittwoch, 28. Oktober 2009

Adolf MOXTERS Marktwertprinzip in der Unternehmensbewertung


Der objektive Unternehmenswert ist ein Wunschbild, wie die bereits vor Jahrzehnten begonnene Auseinandersetzung um Wert und Preis des Unternehmens zeigt. Adolf Moxter hat sich in seinem Werk Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung (Wiesbaden 1983) ebenfalls mit dieser Thematik befasst. Er fasste seine Gedanken wie folgt zusammen:

  1. Einer der grundlegenden Bewertungsmaßstäbe für Unternehmen ist der Marktwert. Unter dem Marktwert versteht man den Preis, der auf den (Unternehmens-)Markt für gleiche bzw. gleichwertige Ertragserwartungen üblich ist.

  2. Der Marktwert ist ein objektiver Wert in dem Sinne, daß auf die wertbestimmenden Verhältnisse der Marktbeteiligten abgestellt wird (statt, wie beim subjektiven Wert, auf die wertbestimmenden Verhältnisse des betreffenden potentiellen Käufers oder Verkäufers). Der Marktwert ist jedoch nicht etwa ein objektiver Wert im Sinne eines Wertes des "Unternehmens an sich".

  3. Der generellen Verwendbarkeit des Marktwertes steht entgegen, daß er nur zufällig dem subjektiven Grenzpreis (Individualwert) entspricht und daß seine Ermittlung wegen der Besonderheiten des Unternehmensmarktes sehr schwierig ist.

  4. Der Unternehmensmarkt ist extrem intransparent: Die erzielten Preise und die Eigenschaften der gehandelten Ertragserwartungen werden nur einem kleinen Kreise bekannt. Die zustande gekommenen Preise haben daher nur sehr bedingt jene normative Kraft, die Marktpreise auf vollkommeneren Märkten auszeichnet; das Schätzprinzip drückt aus, daß sich ein Marktwert allein der Größenordnung nach beziffern läßt.

  5. Der Bewerter wird wenigstens zu Kontrollzwecken auf den Marktwert zurückzugreifen versuchen: Die mit dem Marktwert konkurrierenden grundlegenden Bewertungsmaßstäbe sind ebenfalls nicht frei von Mängeln; nur die mit mehreren Maßstäben arbeitende Bewertung führt zu vertretbaren Ergebnisssen.

  6. Im Marktwertprinzip steckt ein Risikonormierungsprinzip. Diese Normierung der Risiken-Chancen-Gewichtung durch den Markt läßt sich für eine (insoweit) objektive Wertfestsetzung nutzen, insbesondere wenn die Höhe von Abfindungszahlungen strittig ist.

  7. In der Literatur werden die Grenzen des Marktwertprinzips gesehen, z.T. vielleicht etwas überbetont.

Moxter gesteht bei der Normierung der Risiken-Chancen-Gewichtung durch den Markt ein gewisses Maß an Objektivität zu. In den gegenwärtig eingesetzten "marktwertorientierten" Bewertungsmodellen soll diese "Normierung" mithilfe des Equity Risk Premiums bewerkstelligt werden. Aktuelle Untersuchungen von Aswath Damodaran zeigen allerdings, dass die durch den Markt erzeugten (historischen) Werte ein schlechter Schätzer für das künftig zu erwartende Equity Risk Premium sind.


Dienstag, 27. Oktober 2009

The Five Myths of Valuing a Private Business


By Dr. Stanley J. Feldman, Chairman, Axiom Valuation Solutions and Associate Professor of Finance, Bentley College

As you work tirelessly to meet the everyday challenges of running your own business, you may wonder why you should be interested in a column on valuing your business. After all, valuation is something you will be concerned about some time in the future when there is "need" for a valuation. If you feel like this and you stop reading, you will be missing an opportunity to insure that your business will survive and prosper.

Understanding the factors that determine the value of any business will pay tangible dividends by focusing you on ways to increase your firm's short and long-run profitability. Moreover, if you choose to sell your business at some point in the future, this knowledge will assist you in positioning your company to receive the highest price. Therefore, there is no time like the present to begin to understand what a business valuation is, under what circumstances a valuation is customarily completed, and the critical issues to watch out for when events dictate that you undertake a business valuation.

What is a Business Valuation?


We first turn to the central issue—What is a business valuation? To answer this question, consider the following example. You own IBM stock and you want to know how much it is worth. Well, all you have to do is pick up the business section of the daily newspaper or go to any financial website, locate the stock tables and multiply IBM's closing price by the number of shares you own. Through this simple exercise, you have valued your IBM shares or what you would receive in cash if you sold your shares at the closing price.

In concept, valuing your private business is the same as valuing IBM stock. But, because your firm is private, there is no stock table that you can conveniently turn to. No need to worry, however, because there is a pseudo-science, or some say an art form, that provides the foundation for skilled business appraisers to estimate what your business is worth. The problem is that the valuation process is often viewed as a "black box." As a result, a whole mythology has grown up around valuation of private businesses. To help de-mystify the valuation process, let me introduce you to my top five myths about valuing a private business and explain how to avoid the pitfalls these myths present.

Top 5 Business Valuation Myths

Myth I: Valuing a private business should only be done when the business is ready to be sold or a lender requires a valuation as part of its due diligence process.


Although the business sales and lending processes generally require that valuations be completed, if these events represent the first time an owner has a valuation completed, then you can be sure critical business and estate planning issues have not been addressed. If the business is to have a life beyond that of its current owners, then effective planning for ownership transition requires a regular valuation of the business.

Ownership transition may include gifting some percentage of ownership shares to family members during the owner's life, thus reducing any tax on the owner's estate at death. If a firm has several owners, a buy-sell agreement with accompanying life insurance should be in place so that if an owner dies, the remaining owners have sufficient funds to purchase the deceased owner's interest at an agreed upon value. The buy-out value under these agreements should be updated regularly to reflect the firm's financial progress over time and the valuation approach used should be one of several acceptable to the IRS.

Myth II: Businesses in my industry always sell for two times annual revenue (the revenue multiple). So why should I pay someone to value my business?


The short answer is that data on selling prices indicate that revenue multiples within an industry are generally all over the lot. These rules of thumb used by business brokers, the individuals who often facilitate private business transactions, are median multiple values. The median value indicates that half of the revenue multiples are below the median value and half are above. Thus, the median value is just a convenient midpoint and does not represent the revenue multiple for any actual transaction. Unless the firm that is being valued is truly a median firm, then using the industry rule of thumb for this purpose is clearly wrong.

For example, according to a well- known source for business transaction data, Pratt's Stats, recent revenue multiples for firms in the auto parts industry ranged from a low of .98 to a high of 83 with a median of 2.9. If you were valuing your firm for sale and your annual revenue were $100,000, then the value of your business could be as low as $98,000, as high as $830,000, or somewhere in between. Where your firm lies along this continuum is obviously of the utmost importance and can only be determined by a valuation approach that incorporates academically validated methods with industry-specific valuation factors. Myth IV below discusses the legal and tax implications of assigning a value to your firm that is outside a permissible range.

Myth III: A local competitor sold his business for three times revenue six months ago. My business is worth at least this much!


Maybe yes and maybe no. What happened six months ago is not really relevant to what something is worth today. What your business is worth today depends on three factors: 1) how much cash it generates today; 2) expected growth in cash in the foreseeable future; and 3) the return buyers require on their investment in your business. First of all, unless your firm's cash flows and growth prospects are very similar to the competitor firm, that firm's revenue multiple is irrelevant to valuing your firm. Moreover, without getting into the nuances of finance, even if the competitor firm was equivalent to yours in every respect and both firms were sold today, if interest rates were higher today than 6 months ago, the firms would likely sell for less than three times revenue. Conversely, if rates were lower today than six months ago, the firms may be worth more than three times revenue. In short, the value of your business, like the value of IBM stock, is likely different today than six months ago because economic conditions have changed.

Myth IV: How much a business is worth depends on what the valuation is used for!


The value of a business is its fair market value (FMV). According to the Internal Revenue Service, the FMV is what a willing buyer will pay a willing seller when each is fully informed and under no pressure to act. While there may be a FMV range, the wider the assigned valuation range is, the less reliable is the valuation and the more likely it becomes that the valuation will face greater scrutiny from potential buyers or the IRS.

Consider the example of a parent selling a business to a child. The incentives to assign a low valuation under these circumstances are significant. Given that the parent pays taxes on the difference between the value of the stock sold to the child and its value on the firm's books (book value equity), establishing a low value on the firm's stock results in the parent minimizing the capital gains tax owed to the IRS. The child, on the other hand, has to come up with less money, because the sales price of the business is much lower than its FMV. These types of transactions are common and the IRS is always looking for abuses. Alternatively, an owner of a business may make a charitable contribution of company stock. In this case, there is a significant incentive to place the highest possible value on the donated shares, because this will result in the largest charitable tax deduction. If the value of the donated shares is outside the FMV range, an IRS audit may well be in the donor's future.

Myth V: Your business loses money, so it is not worth much.


Most private businesses appear to lose money. Appearances, however, are often misleading. Not long ago, a friend of mine was considering buying an auto parts business in California. The asking price was approximately $950,000 and, according to the firm's tax return, it hardly made a profit. Like many businesses of this type, this business was generating a great deal of cash, but this cash was masquerading as legitimate expenses. One expense category really stood out—payments to officers. This payment included the owner's wage of $80,000 per year and a bonus of $150,000 that the owner paid himself at the end of year. The $80,000 wage is what the business would have to pay a stranger to do the same job as the owner. This was a real expense. The $150,000, on the other hand, represents what finance people call a return to capital. It is the cash the business generated and it is this cash that determines the value of the business.

Unlike public companies, the separation between ownership and management does not really exist in a private firm. Thus owners have some discretion over how they categorize cash flow generated by the business. Quantifying the size of these discretionary expenses is often a critical determinant of the firm's value. As such, owners should keep a tab on what these discretionary expenses may be so that, when they are ready to sell the business, they can document these facts to the buyer. By doing so, the seller increases the buyer's confidence that the business does legitimately generate the cash the seller claims and, accordingly, increases the buyer's willingness to pay the asking price for the business.

In the final analysis, there are many important reasons that business owners should know the value of their businesses long before they decided to sell. By understanding the basics outlined above, you should be able to successfully plan the financial future of you and your family by understanding the value of your most important asset—your business.

Dr. Feldman is a co-founder and chairman of Axiom Valuation Solutions, which provides accurate, timely and cost-effective valuations of privately held businesses for business owners and their professional advisors. Dr. Feldman utilized his academic research and practical experience in the business valuation field to develop Axiom Valuation Solutions expert valuation system, the Valuation GURU. This expert system models all of the steps a valuation expert would take in conducting a valuation analysis, and integrates databases containing continually updated economic data for nearly 1,000 industries, to produce comprehensive, customized and objective valuation reports in nearly real-time.

Copyright: http://www.score.org

Sonntag, 25. Oktober 2009

A Crisis of Trust

Howard Davies

LONDON – Public trust in financial institutions, and in the authorities that are supposed to regulate them, was an early casualty of the financial crisis. That is hardly surprising, as previously revered firms revealed that they did not fully understand the very instruments they dealt in or the risks they assumed.

It is difficult not to take some private pleasure in this comeuppance for the Masters of the Universe. But, unfortunately, if this loss of trust persists, it could be costly for us all. As Ralph Waldo Emerson remarked, “Our distrust is very expensive.” The Nobel laureate Kenneth Arrow made the point in economic terms almost 40 years ago: “It can be plausibly argued that much of the economic backwardness in the world can be explained by the lack of mutual confidence.”

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Copyright: Project Syndicate, 2009.
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Prof. Dr. Manfred MATSCHKE kommt nach Ilmenau

Vortrag zur Unternehmensbewertung

Herr Universitätsprofessor Dr. Manfred Matschke, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, hält am 16.12.2009 an der TU Ilmenau einen Vortrag (mit anschließender Diskussion) zum Thema "Grundzüge der funktionalen Unternehmensbewertung". Univ.-Prof. Dr. Matschke kann ohne Übertreibung als der deutsche "Unternehmensbewertungspapst" bezeichnet werden - schließlich prägt er seit mehr als 40 Jahren, wie kein anderer, die Forschung und Lehre auf diesem Gebiet.

Die TU Ilmenau lädt alle Interessierten recht herzlich ein, an diesem besonderen Ereignis teilzunehmen.

Referent: Univ.-Prof. Dr. Manfred Matschke

Thema: "Grundzüge der funktionalen Unternehmensbewertung"

Ort: Technische Universität Ilmenau, Audimax (HU 101)

Zeit: 16.12.2009, 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag, 22. Oktober 2009

Eine Vertrauenskrise

Howard Davies

LONDON – Das öffentliche Vertrauen in Finanzinstitute und in die Behörden, die diese regulieren sollen, zählte zu den ersten Opfern der Finanzkrise. Das ist kaum überraschend, da zuvor angesehene Firmen offenbarten, dass sie die Titel, mit denen sie selbst handelten, oder die Risiken, die sie auf sich nahmen, nicht vollständig verstanden.

Es ist schwierig, keine heimliche Schadenfreude über die wohlverdiente Strafe für die Meister des Universums zu empfinden. Aber leider könnte es uns alle teuer zu stehen kommen, wenn dieser Vertrauensverlust anhält. So merkte Ralph Waldo Emerson an: „Unser Misstrauen ist sehr teuer.“ Im Hinblick auf die Wirtschaft machte der Nobelpreisträger Kenneth Arrow diese Feststellung vor nahezu 40 Jahren: „Man kann plausibel argumentieren, dass ein großer Anteil der wirtschaftlichen Rückständigkeit in der Welt durch den Mangel an gegenseitigem Vertrauen erklärt werden kann.“

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Equity Risk Premiums - Ein Update

Aswath Damodaran hat heute ein "Nach - Krisen - Update" seiner Abhandlung über Equity Risk Premiums veröffentlicht.

LINK (klicken Sie auf "Download" und anschließend auf "SSRN")

Der Preis des Unternehmens


Die im Zuge des "Shareholder Value - Konzeptes" aus dem angelsächsischen Wissenschaftsraum zu uns herübergeschwappte "Marktwert" - Lehre ist unverdrossen bemüht,
"...den Wert eines Unternehmens aus einem aus neoklassischen Annahmen abgeleiteten Gleichgewichtspreis in eins zu setzen."
(Zitat aus HERING: Unternehmensbewertung, 2. Auflage, München 2006, Vorwort)

Das Entscheidende an dieser Betrachtung ist, dass ein Preis für handelbare Unternehmensanteile - nicht für das Unternehmen als Ganzes - abgeleitet wird, wobei die subjektiven Wertvorstellungen der Marktteilnehmer mit diesem Gleichgewichts - Preis übereinstimmen, so dass Wert und Preis eines Unternehmens genau gleich sein sollen. Aus dieser Sichtweise erhebt sich - ohne auf die Problematik im Detail eingehen zu wollen - die Grundsatzfrage, welche Motivation Käufer bzw. Verkäufer für eine Transaktion haben. Ein präsumtiver Käufer wird nur dann Verhandlungen beginnen, wenn er davon überzeugt ist, dass der Wert des Unternehmens höher als der Preis ist, den er dafür zu entrichten hat; andernfalls würde er bei rationaler Handlungsweise sein Geld behalten. Entsprechendes gilt für den potenziellen Verkäufer.

Als Vergleichsmaßstab spielt lediglich der ex post an den Börsen festgestellte Preis für marginale Anteilsübertragungen, hochgerechnet auf die Gesamtheit der Anteile (Börsenwert oder Börsenkapitalisierung), eine Rolle. So erachtete kürzlich das OLG Düsseldorf den Börsenkurs einer Aktie insoweit als maßgeblich, als dieser für den Unternehmenswert grundsätzlich die Untergrenze bilde (Beschluss vom 31.03.2009, I-26 W 5 / 08, AMB Generali).

Dagegen kann es nicht Aufgabe der Unternehmensbewertung sein, für ein Unternehmen einen Preis zu bestimmen. Darauf hat bereits Busse von Colbe in seinem ersten Buch Der Zukunftserfolg, das 1957 veröffentlicht wurde, auf Seite 10 hingewiesen. Laut Busse von Colbe sei der Preis des Unternehmens als Ganzes vom Verhandlungsgeschick der Parteien und von anderen Imponderabilien abhängig, so dass sich seine Prognostizierung einer theoretischen Analyse entziehe.

Das Preis - Problem muss aber trotzdem nicht aus theoretischen Betrachtungen ausgeklammert bleiben. Angesichts von interpersonalen Konfliktsituationen beim Kauf bzw. Verkauf ganzer Unternehmen kann es durchaus sinnvoll sein, den in dieser Situation ablaufenden Preisbildungsprozess zu analysieren.

Günter JAENSCH hatte sich bereits in seiner 1966 veröffentlichten Dissertation Wert und Preis der ganzen Unternehmung (Köln und Opladen) unter der Überschrift Die Verhandlungstheorie als Ausgangspunkt der Analyse des Preisbildungsprozesses dieses Themas angenommen:

"Beim Übergang ganzer Unternehmungen in andere Hände besteht kein Markt in dem Sinne, daß sich ein eindeutiger Gleichgewichtspreis ergibt. Da dem Markt beim Verkauf einer Unternehmung das Strukturelement "Viele" auf beiden Seiten fehlt, muß der Preis unter Berücksichtigung der subjektiven Wertvorstellungen und der Stärke der einzelnen Parteien ausgehandelt werden. Beim Verkauf großer Unternehmungen - hierauf bezieht sich unsere Untersuchung im wesentlichen - wird die Marktsituation in der Regel dadurch gekennzeichnet, daß entweder ein Verkäufer einem Käufer gegenübersteht oder aber ein Verkäufer mehreren Kaufinteressenten. Es liegt also entweder die Marktform des bilateralen Monopols der die des Monopol - Oligopsons vor. Der Verkäufer der Unternehmung wird hierbei versuchen, einen möglichst hohen Preis und damit zugleich einen hohen Gewinn zu erzielen. Der oder die Kaufinteressenten werden dagegen bestrebt sein, die Unternehmung für einen möglichst niedrigen Preis zu erwerben, um sich ihrerseits einen hohen Gewinn zu sichern.

Zwischen den beiden Parteien besteht also ein Interessengegensatz bezüglich des aufzuteilenden Gewinns, dessen Höhe durch die Differenz der beiden subjektiven Gesamtwertvorstellungen gegeben ist. Dieser Interessengegensatz ist jedoch kein absoluter. Die beiden Marktparteien werden vielmehr bestrebt sein, sich innerhalb des Bereichs zwischen den beiden subjektiven Gesamtwertvorstellungen zu einigen, da eine Einigung in diesem Bereich für beide Kontrahenten vorteilhaft ist. Diese Besonderheit der Interessenstruktur ist typisch für Verhandlungssituationen. Weder Anbieter noch Nachfrager haben eine so starke Stellung, daß sie den Preis autonom fixieren können. Der Preis kann nur kooperativ, d.h. durch Verhandlungen und gemeinsame Aktion der Parteien bestimmt werden.

Die Analyse des Preisbildungsprozesses in derartigen Verhandlungssituationen ist eines der schwierigsten Kapitel der Preistheorie. Das Problem kann mit dem herkömmlichen Instrumentarium der Preistheorie nicht gelöst werden. Hiermit ist nur das Abstecken des (pareto - optimalen) Einigungsbereichs möglich. Es müssen daher andere Wege beschritten werden, wenn man die Frage nach einem eindeutigen Gleichgewichtspreis in Verhandlungssituationen stellt. Hierfür sind in jüngerer Zeit einige Ansätze entwickelt worden, die unter dem Begriff "bargaining - theory" zusammengefasst werden.

Als einen möglichen Ausgangspunkt zur Analyse des Preisbildungsprozesses beim Verkauf einer ganzen Unternehmung und somit auch zur Entwicklung der Grundzüge einer Theorie vom Preis der ganzen Unternehmung kann daher die moderne Verhandlungstheorie angesehen werden."


Wer im deutschsprachigen Wissenschaftsraum nach einigermaßen aktuellen Forschungsarbeiten zur Unternehmensbewertung mit der Verhandlungstheorie als Bezugsrahmen sucht, wird kaum etwas finden. Aber selbst eine globale Suche nach ergiebigen Fundstellen führt zu - zahlenmäßig spärlichen - Erträgen. Im Jahre 2002 erschien die Abhandlung Bargaining with Incomplete Information von AUSUBEL / CRAMTON / DENECKERE (in: AUMAN / HART, Hrsg., Handbook of Game Theory, Amsterdam 2002, Kapitel 50), die man unter diesem Link finden und herunterladen kann.

Sucht man jedoch nach deutschsprachigen Wissenschaftlern im angelsächsischen Wissenschaftsraum, wird es spannend. Dann liest man mit höchstmöglichem Erkenntnisgewinn die von XENIA MATSCHKE (University of Connecticut) verfasste Abhandlung Funktionale Unternehmensbewertung im Lichte der Vertragstheorie (in: BFuP 4 / 2009, S. 388-402) und kann möglicherweise einiges in den Bezugsrahmen der Verhandlungstheorie hineinprojizieren.







Dienstag, 20. Oktober 2009

Allgemeines Modell der Entscheidungswertermittlung zur Unternehmensbewertung


MATSCHKE / BRÖSEL haben in ihrem Buch Unternehmensbewertung (2. Auflage, Wiesbaden 2006, S. 159 ff.) ein Grundmodell des Entscheidungswertkalküls vorgestellt, das Matschke in seinem Vortrag Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensbewertung im Rahmen der EUROFORUM - Jahrestagung 2003 als "Allgemeines Modell der Entscheidungswertermittlung" skizziert hat.

Dieses allgemeine Modell der Entscheidungswertermittlung geht vermutlich auf Überlegungen von SIEBEN und JAENSCH zurück, die das Problem der Grenzpreisermittlung in ein Programmplanungsmodell von der logischen Struktur des "Knapsack - Problems" überführt haben. Dieses CAPITAL - BUDGETING - MODELL ist von BRETZKE in seiner Schrift Das Prognoseproblem bei der Unternehmensbewertung (Düsseldorf 1975) dargestellt worden. MATSCHKE hat dieses Modell in ein Nutzenmaximierungsmodell überführt (Matschke: Der Entscheidungswert der Unternehmung, Diss., Köln 1973).

Der Verhandlungsprozess zwischen dem präsumtiven Käufer und dem potenziellen Verkäufer eines Unternehmens ist eine interpersonale Konfliktsituation. Dabei stellt sich von vornherein die Frage, was Käufer bzw. Verkäufer ohne Einigiung machen und hinsichtlich ihrer Ziele erreichen könnten. Bei rationalem Handeln würden sie das tun, was ihren Nutzen maximiert. Matschke nennt das, was eine Verhandlungspartei ohne Einigung machen würde, das Basisprogramm und die dabei erreichbare Zielerfüllung den Basisprogrammnutzen. Die Konfliktpartei wählt aus der Menge aller Handlungsmöglichkeiten ohne Einigung die Alternative. Es handelt sich dabei um die nutzenmaximale Alternative. Sie ist das Basisprogramm und ihr Nutzen der Basisprogrammnutzen.

Der Basisprogrammnutzen wird von Matschke als Meßlatte bezeichnet. Wer sich in keiner Zwangssituation befindet, wird einer Einigung nur zustimmen, wenn er sich davon einen Vorteil verspricht bzw. seinen Nutzen nicht mindert. Das heißt, nach einer Einigung sollte wenigstens wieder der Basisprogrammnutzen erreicht werden. Geht man davon aus, dass die Einigungsbedingungen, die allgemein als Kombination der konfliktlösungsrelevanten Sachverhalte ausgedrückt werden können, das Entscheidungsfeld ändern, dann steht je nachdem, welche Kombination vereinbart wird, auch wieder eine andere Alternativmenge konfliktlösungsrelevanter Sachverhalte zur Auswahl mit einem in der Regel unterschiedlichen Nutzen. Das Bewertungsprogramm ist dann die aus dem geänderten Entscheidungsfeld zu wählende Alternative, deren Nutzen genauso groß ist wie der Nutzen des Basisprogramms. Alle Kombinationen der konfliktlösungsrelevanten Sachverhalte, für die dies gilt, bilden den Entscheidungswert dieser Partei. Dem Entscheidungswert steht jede Konfliktpartei indifferent gegenüber, weil die Parteien sie als Lösung des Konflikts gerade noch akzeptieren könnten. Eine Konfliktpartei (Käufer bzw. Verkäufer) würde nach einer Einigung genau wieder den Basisprogrammnutzen erreichen. Natürlich strebt sie nicht nach einer Realisierung des Basisprogramms. Zulässig sind aus Sicht der Konfliktparteien solche Konfliktlösungen, die ihren Entscheidungswert bilden, und selbstverständlich alle, die für sie zu einem Nutzenzuwachs führen.

Selbstverständlich ist in diesem allgemeinen Modell der Entscheidungswertermittlung die Unterscheidung zwischen Wert und Preis des Unternehmens gegeben.

Auf der Basis dieses von MATSCHKE entwickelten Modells hat sein akademischer Schüler Thomas HERING (FernUniversität Hagen) das innovative Totalmodell Zustands-Grenzpreismodell ZGPM entwickelt (Hering: Unternehmensbewertung, 2. Auflage, München 2006). Dieses ZGPM ist von der Literatur für den Fall einseitiger Agency - Konflikte auf Seiten des Bewertungsobjektes erweitert worden. Darauf aufbauend haben INWINKL / KORTEBUSCH / SCHNEIDER sich mit dem in der Praxis häufig auftretenden Fall beidseitiger Agency - Konflikte befasst (in: BFuP 4/2009, S. 403 - 421).

Weitere Verfahren, die auf dem allgemeinen Modell der Entscheidungswertermittlung beruhen sind beispielsweise
  • das Partialmodell "Zukunftserfolgswertverfahren" und
  • das heuristische Modell "Approximativ dekomponierte Bewertung".

Demjenigen, der sich mit dem von Matschke entwickelten Grundmodell des Entscheidungswewertkalküls intensiver befassen möchte, sei das eingangs genannte Buch Unternehmensbewertung empfohlen, das auch in seinen anderen Teilen eine unverzichtbare Lektüre für jeden an der Unternehmensbewertung Interessierten ist.

Der "UnternehmensbewertungsPAPST" kommt nach Ilmenau



Vortrag zur Unternehmensbewertung

Herr Universitätsprofessor Dr. Manfred Matschke, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, hält am 16.12.2009 an der TU Ilmenau einen Vortrag (mit anschließender Diskussion) zum Thema "Grundzüge der funktionalen Unternehmensbewertung". Univ.-Prof. Dr. Matschke kann ohne Übertreibung als der deutsche "Unternehmensbewertungspapst" bezeichnet werden - schließlich prägt er seit mehr als 40 Jahren, wie kein anderer, die Forschung und Lehre auf diesem Gebiet.

Die TU Ilmenau lädt alle Interessierten recht herzlich ein, an diesem besonderen Ereignis teilzunehmen.

Referent: Univ.-Prof. Dr. Manfred Matschke

Thema: "Grundzüge der funktionalen Unternehmensbewertung"

Ort: Technische Universität Ilmenau, Audimax (HU 101)

Zeit: 16.12.2009, 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr


(Quelle: TU Ilmenau, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften)

Montag, 19. Oktober 2009

Wert und Preis des Unternehmens


Bei Annahme eines vollkommenen Kapitalmarktes ist jedem Marktteilnehmer der Preis eines zu bewertenden Unternehmens bekannt. Unter diesen Bedingungen ist die Unternehmensbewertung vollkommen überflüssig. Bei einem unvollkommenen Kapitalmarkt werden die Methoden der Bewertungstheorie auf ein mehr oder minder zutreffendes Modell der "Lebenswelt des Unternehmens" angewendet. Dabei ist zu beachten, dass auf den in der Realität anzutreffenden Märkten nicht Unternehmen als Ganzes gehandelt werden; an den Börsen gibt es regelmäßig nur marginale Anteilsübertragungen.

Ein zu bewertendes Unternehmen ist ein "nicht - marktgängiges" Wirtschaftsgut. Da Unternehmen einmalige, in höchstem Maße heterogene Güter sind, werden sie nicht in der Weise gehandelt, dass es einen breiten "Unternehmensmarkt" gäbe. Die Marktform für die Preisbildung beim Verkauf eines Unternehmens ist in aller Regel die des bilateralen Monopols oder des Monopols-Oligopsons, bei denen der Preis indeterminiert ist. In einer derartigen Situation kann als Wert des Unternehmens nicht der "Marktpreis" als Maßstab herangezogen werden, vielmehr muss der Unternehmenswert durch einen besonderen Kalkül berechnet werden.

1966 veröffentlichte Günter JAENSCH seine Dissertation Wert und Preis der ganzen Unternehmung (Köln und Opladen). Zu dieser Zeit war die Auseinandersetzung zwischen "Objektivisten" und "Subjektivisten" noch nicht beigelegt. Dieser "Brückenschlag" gelang erst in den 1970er Jahren mit der funktionalen Unternehmensbewertung. Jaensch problematisiert in seiner Arbeit Die Bedeutung des objektiven und des subjektiven Gesamtwertes:

"Wie wir gezeigt haben, wird der Begriff des Gesamtwertes in der Literatur unterschiedlich interpretiert. Eine große Gruppe von Theoretikern und Bewertungspraktikern vertritt die Auffassung, daß die Aufgabe der Unternehmungsbewertung in der Bestimmung eines objektiven Gesamtwertes besteht. Der objektive Gesamtwert sei Ausdruck für einen unter normalen Umständen erzielbaren Preis und daher nur durch eine Abstraktion von den besonderen Eigenschaften und Interessen der Bewertungssubjekte zu ermitteln. Unter den Autoren, die die Zielsetzung der Unternehmungsbewertung ausschließlich auf diese neutral-gutachtende Bestimmung objektiver Gesamtwerte beschränken wollen, sind insbesondere Schmalenbach, Mellerowicz, Jonas, Kolbe und Jacob zu erwähnen.

Im Gegensatz zu den Vertretern der objektiven Unternehmungsbewertung heben andere Autoren hervor, daß der Gesamtwert die Beziehung eines bestimmten Subjektes zur Unternehmung ausdrücken soll. Sie behaupten, daß die einzig sinnvolle Zielsetzung der Unternehmungsbewertung in der Abschätzung subjektiver Gesamtwerte besteht. Der subjektive Gesamtwert soll dabei unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Bewertungssubjektes die Wertschätzung einer bestimmten Person gegenüber der zu bewertenden Unternehmung in Geldeinheiten zahlenmäßig zum Ausdruck bringen. Zu dieser Gruppe von Autoren, die die Zielsetzung der Unternehmensbewertung allein in der Ermittlung subjektiver Gesamtwertvorstellungen sehen, gehören in erster Linie Liebermann, Busse von Colbe, Schweizer und Sieben.

Einen mittleren Standpunkt in der Streitfrage über die richtige Zielsetzung der Unternehmungsbewertung nimmt Bartke ein, der sowohl den objektiven als auch den subjektiven Gesamtwert für betriebswirtschaftlich sinnvoll hält.

...

Die den beiden Gesamtwertbegriffen unterstellten Funktionen kann man schlagwortartig etwa in folgender Weise kennzeichnen: Objektiver Gesamtwert = Verhandlungsgrundlage, Anhaltspunkt für normalerweise erzielbaren Preis; subjektiver Gesamtwert = Entscheidungsgrundlage.

Die Interpretation des subjektiven Unternehmungswertes als einer Entscheidungsgrundlage in der Verhandlung über die endgültige Wertfeststellung, die sich vor allem aus der Übernahme investitionstheoretischen Gedankenguts in die Theorie der Unternehmungsbewertung erklärt, ist sinnvoll. Bei der Entscheidung über Kauf bzw. Verkauf zu einem bestimmten Preis ist ein "normaler" Gesamtwert ohne Interesse. Ein streng rational handelnder präsumtiver Käufer der Unternehmung wird seine Entscheidung über Kauf oder Nicht-Kauf niemals davon abhängig machen, welche Gewinne man mit der Unternehmung normalerweise erwirtschaften kann oder welcher Wert der Unternehmung normal zuzumessen sei, sondern er wird lediglich danach fragen, welche (zukünftigen) Erfolge er mit dem Besitz und der Führung der Unternehmung erzielen könnte. Jede andere Haltung würde dem Rationalprinzip widersprechen. Die Bedeutung des subjektiven Gesamtwertes bzw. der subjektiven Gesamtwertvorstellungen - auch der potentielle Verkäufer der Unternehmung muß einen derartigen Grenzpreiskalkül aufstellen - scheint uns somit für den Bewertungsanlaß des Verkaufs (Kaufs) einer ganzen Unternehmung unbestreitbar und wesentlich zu sein.

Demgegenüber muß die Behauptung, daß ein objektiver (= normalisierter) Gesamtwert eine geeignete Verhandlungsgrundlage für die Fixierung des Kaufpreises darstellt, erheblich eingeschränkt werden. Es läßt sich nämlich ohne große Schwierigkeiten nachweisen, daß der normale Gesamtwert durchaus nicht generell als ein Ausgangspunkt für Verhandlungen über die Einigung auf einen Kauf- bzw. Verkaufspreis anzusehen ist.

So kann der objektive Unternehmungswert beispielsweise nicht als eine Verhandlungsgrundlage dienen, wenn sowohl die subjektive Gesamtvorstellung des präsumtiven Käufers als auch die des potentiellen Verkäufers der Unternehmung den objektiven Gesamtwert übersteigt. Der normale Unternehmungswert verliert hier seine unterstellte Bedeutung, da der potentielle Unternehmensverkäufer im allgemeinen nicht über einen Verkauf unter seiner subjektiven Gesamtwertvorstellung diskutieren wird. Wenn der potentielle Verkäufer der Unternehmung unter der Bedingung, daß seine subjektive Gesamtwertvorstellung den objektiven oder normalisierten Gesamtwert übersteigt, nicht unter Druck steht, muß er ein Verhandlungsangebot in Höhe des objektiven Gesamtwertes ablehnen, da ihm der weitere Besitz der Unternehmung mehr Erfolg verspricht als die Annahme eines Angebotes unter seiner subjektiven Gesamtwertvorstellung . Der Preis, den der potentielle Unternehmungsveräußerer in der Regel als das Verhandlungsminimum ansehen wird, entspricht seiner subjektiven Gesamtwertvorstellung, ebenso wie der präsumtive Erwerber der Unternehmung seine eigene subjektive Gesamtwertvorstellung als dem absoluten Maximalpreis für den Kauf der Unternehmung betrachten wird, wenn er nach dem erwerbswirtschaftlichen Prinzip handelt.

Aus diesem knapp skizzierten Beispiel einer Verkaufsverhandlung wird u.E. ersichtlich, daß die Literatur, wenn sie die Bedeutung des objektiven oder normalisierten Gesamtwertes in der Funktion einer Verhandlungsgrundlage bei Verkaufsverhandlungen erblickt, als Regelfall unterstellt, der objektive Gesamtwert läge zwischen den subjektiven Gesamtwertvorstellungen des präsumtiven Käufers und des potentiellen Verkäufers der Unternehmung.

Es wird sich einer empirischen Verifikation entziehen, ob eine solche Höhe des objektiven Gesamtwertes tatsächlich dem Regelfall entspricht. Zur Beurteilung dieser Frage muß daher der formal - logische Weg beschritten werden.

...

Auf Grund der vorangegangenen Ausführungen glauben wir, daß die vollständige Abstraktion von den besonderen Absichten und Eigenschaften der Bewertungssubjekte den objektiven Gesamtwert zu einer wenig aussagefähigen Größe macht. Eine tatsächliche Eliminierung aller persönlichen Einflüsse auf das Bewertungsobjekt, d.h. die zu erwartenden Zukunftserfolge, würde nämlich in der Regel dazu führen, daß der objektive Gesamtwert zu einer sehr niedrigen Wertziffer führt. Das aber ist mit der unterstellten Funktion des objektiven Unternehmungswertes unvereinbar, denn die in allen Verhandlungen über die endgültige Fixierung des Unternehmungswertes maßgebende Mindesthöhe des Gesamtwertes wird durch die subjektive Gesamtwertvorstellung des potentiellen Veräußerers repräsentiert. Für den Bewertungsanlaß des Unternehmungsverkaufs haben wir das bereits dargelegt. Wir müssen uns weiter fragen, ob der objektive Gesamtwert, wenn er gemäß seiner theoretischen Konzeption ermittelt wird, bei anderen Bewertungsanlässen eine bedeutungsvolle Größe ist. Es stellt sich also die Frage, ob eine Wertziffer, die unter der subjektiven Gesamtwertvorstellung des augenblicklichen Unternehmungseigentümers liegt (bzw. liegen kann), die Funktion einer geeigneten Verhandlungsgrundlage bei den Bewertungsanlässen Ausscheiden oder Aufnahme eines Gesellschafters in eine Personengesellschaft, Fusion, Sanierung usw. übernehmen kann. Wir wollen versuchen, diese Frage am Fall einer Unternehmungsbewertung aus Anlaß des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft zu diskutieren.

Die Berechnungsgrundlage für den Abfindungsbetrag des ausscheidenden Gesellschafters ist durch den Gesamtwert der Unternehmung gegeben. Verstehen es die Gesellschafter, Gewinne mit der Unternehmung zu erwirtschaften, die das normale Maß übersteigen, so wird auch die (aggregierte) subjektive Gesamtwertvorstellung der Gesellschafter über dem objektiven Gesamtwert der Unternehmung liegen. Ist es unter diesen Umständen anzunehmen, daß der ausscheidende Gesellschafter den objektiven Gesamtwert als die Berechnungsgrundlage seiner Abfindung akzeptieren wird? Ein derartiges Verfahren würde dem Rationalprinzip jedenfalls wiedersprechen, denn das weitere Verbleiben in der Gesellschaft würde ihm einen höheren Zukunftserfolg einbringen.

Es ergibt sich somit bei einer Unternehmungsbewertung aus Anlaß des Gesellschafterausscheidens das gleiche Ergebnis, wie wir es schon bei der Untersuchung des Verkaufsfalles erzielt hatten: Soll der objektive oder normale Gesamtwert die Funktion einer Verhandlungsbasis erfüllen, dann kann er nicht unter völliger Abstraktion von den besonderen Eigenschaften der Bewertungssubjekte ermittelt werden. Die einzige Möglichkeit zur Rettung der These vom objektiven Gesamtwert besteht u.E. darin, daß man mit der Kennzeichung dieser Wertkategorie als objektiv oder normal lediglich zum Ausdruck bringen will, bei der Bestimmung des objektiven Gesamtwertes würde eine Fortführung der Unternehmung in der gleichen Weise wie vor dem Bewertungszeitpunkt angenommen bzw. eine Fortführung, wie sie dem bisherigen Unternehmungseigentümer möglich wäre. In diesem Sinne ließe sich denn auch Mellerowicz verstehen, der behauptet, die Unternehmung müsse vom Standpunkt des Betriebes aus bewertet werden. Ähnlich könnte man dann Jonas interpretieren, der schreibt, daß bei der Unternehmungsbewertung diejenigen Umstände berücksichtigt werden dürfen, die objektiv in der Unternehmung begründet liegen.

...

Wenn wir die Normalisierung der Werthöhe in der oben erläuterten Weise nur als eine besondere Form der Erwartungsbildung bei der Bestimmung der subjektiven Gesamtwertvorstellungen auffassen und den objektiven Gesamtwert als den Wert der Unternehmung bei identischer Fortführung betrachten, so besteht zwar grundsätzlich die Möglichkeit, den normalen Gesamtwert als eine Verhandlungsbasis anzusehen. Es lassen sich jedoch starke Bedenken dagegen geltend machen, ob dieser normale Gesamtwert eine günstige Ausgangsgrundlage für beide Parteien darstellt, und noch mehr dagegen, ob dieser objektive Unternehmungswert einen wahrscheinlichen Einigungswert der beiden Kontrahenten kennzeichnen kann.

Da der in diesem Sinne formulierte objektive Gesamtwert aber mit der subjektiven Gesamtwertvorstellung des potentiellen Unternehmungsverkäufers zusammenfällt, kann man sich weiter fragen, warum denn gerade die subjektive Wertvorstellung des potentiellen Verkäufers die Verhandlungsgrundlage darstellen soll. Warum nicht die subjektive Wertschätzung des präsumtiven Erwerbers der Unternehmung oder irgendeine Wertziffer zwischen den beiden Wertvorstellungen?

Eine ausgedehnte Diskussion dieser Frage, die letztlich nur zur Rettung des objektiven Gesamtwertes dienen könnte, führt jedoch nicht weiter, da das subjektive Element der Bewertung auf keinen Fall völlig ausgeschaltet werden kann. Wie wir den objektiven Gesamtwert sehen, fällt er notwendig mit der subjektiven Werteinschätzung des augenblicklichen Unternehmungseigners zusammen. Er ist also auch nur ein subjektiver Wert. Als Fazit unserer Untersuchung kann daher festgehalten werden: Der objektive Gesamtwert ist ein Wunschbild. Sinnvoll sind lediglich subjektive Gesamtwertvorstellungen, die voneinander abweichen können. Die subjektive Gesamtwertvorstellung des potentiellen Verkäufers bildet die Untergrenze, die des präsumtiven Käufers die Obergrenze des möglichen Einigungsbereiches."


Diese Gedanken haben in der Diskussion um die Anwendung investitionstheoretisch fundierter oder finanzierungstheoretischer Bewertungsmethoden immer noch eine gewisse Relevanz. Im Grunde sagt Jaensch, dass der objektive Wert (im Sinne eines normalisierten Wertes) eines Unternehmens eine gewisse Orientierung geben mag, bei der tatsächlichen Entscheidung über Kauf bzw. Verkauf eines Unternehmens jedoch ohne Interesse ist, weil in dieser Konfliktsituation die jeweils subjektiven Wertvorstellungen des Käufers bzw. des Verkäufers bestimmend sind. An den Begriffsinhalten hat sich bis heute im Grunde nichts Entscheidendes verändert. Lediglich der Sprachgebrauch wurde präzisiert. Inzwischen spricht man statt vom objektiven vom objektivierten Unternehmenswert. Als solcher wird laut IDW Standard 1 i.d.F. 2008

"ein intersubjektiv nachprüfbarer Zukunftserfolg aus Sicht der Anteilseigner"
verstanden.
"Dieser ergibt sich bei Fortführung des Unternehmens auf Basis des bestehenden Unternehmenskonzeptes und mit allen realistischen Zukunftserwartungen im Rahmen der Marktchancen, -risiken und finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens sowie sonstigen Einflussfaktoren. Wegen der Wertrelevanz der persönlichen Ertragsteuern sind zur Ermittlung des objektivierten Unternehmenswertes anlassbezogenen Typisierungen der steuerlichen Verhältnissse der Anteilseigner erforderlich. Häufig ist der Wirtschaftsprüfer als neutraler Gutachter zur Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswertes im Rahmen unternehmerischer Initiativen tätig, bei denen die Bewertung als objektivierte Informationsgrundlage (z.B. für Kaufpreisverhandlungen, Fairness Opinions, Kreditwürdigkeitsprüfungen) dient. Im Hinblick auf das Informationsbedürfnis und die Informatinserwartungen der Adressaten der Bewertung sowie vor dem Hintergrund der Internatioinalisierung der Kapitalmärkte und der Unternehmenstransaktionen ist in diesen Fällen eine mittelbare Typisierung der steuerlichen Verhältnisse der Anteilseigner sachgerecht.

...


Bei gesellschaftsrechtlichen und vertraglichen Bewertungsanlässen (z.B. Squeeze Out) wird der objektivierte Unternehmenswert im Einklang mit der langjährigen Bewertungspraxis und deutschen Rechtsprechung aus der Perspektive einer inländischen unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person als Anteilseigner ermittelt. Bei dieser Typisierung sind demgemäß zur unmittelbaren Berücksichtigung der persönlichen Ertragsteuern sachgerechte Annahmen zu deren Höhe sowohl bei den finanziellen Überschüssen als auch beim Kapitalisierungszinssatz zu treffen.

...

Bei der Ermittlung des objektivierten ist die dem Unternehmen innewohnende und übertragbare Ertragskraft zu bewerten. Diese kann auch davon abhängig sein, ob das bisher für die Unternehmensentwicklung verantwortliche Management auch in Zukunft für das Unternehmen tätig wird. Das Verbleiben des Managements wird zur Ermittlung des objektivierten Unternehmenswertes i.d.R. unterstellt, sodass eine Eliminierung peresonenbezogener Einflüsse auf die finanziellen Überschüsse grundsätzlich nicht notwendig ist.

...

Zu den zu eliminierenden Managementfaktoren gehören auch Einflüsse aus einem Unternehmensverbund oder aus sonstigen Beziehungen personeller oder familiärer Art zwischen dem Management des zu bewertenden Unternehmens und dritten Unternehmen, die im Rahmen eines Eigentümerwechsels nicht mit übergehen würden."


Das von Jaensch gezogene Fazit, wonach der objektive Unternehmenswert ein Wunschbild ist, hat Gerrit BRÖSEL 2003 in seiner Abhandlung Objektiv gibt es nur subjektive Unternehmenswerte bestätigt (in: Unternehmensbewertung & Management, 2003, 4, S. 130-134). Darin schreibt er:

"Objektiv gibt es nur subjektive Werte. Der Entscheidungswert repräsentiert den zentralen Wert der funktionalen Bewertungslehre, deren Basis die Subjektorientierung ist. Der Entscheidungswert - als Grenze der Konzessionsbereitschaft des Bewertungssubjekts in einer Konfliktsituation - bildet nicht nur das Ergebnis der Bewertung im Rahmen der Entscheidungsfunktion, sondern ist auch Grundlage und unverzichtbares Element der Vermittlungs- und der Argumentationsfunktion. Entscheidungsunterstützung verlangt u.a. nach Berücksichtung der in den Merkmalen des Entscheidungswertes verkörperten konkreten Ziele, Erwartungen und Handlungsmöglichkeiten des Entscheidungssubjektes unter realitätsnahen Annahmen."








Freitag, 16. Oktober 2009

Systemische Unternehmensbewertung, Teil 3



Ziel der systemischen Unternehmensbewertung: Kybernetisch fundiertes Normensystem für den Prozess einer wertorientierten Lenkung und Bewertung von Unternehmen.


Lenkung bewirkt eine Reduktion der strukturalen und prozessualen Komplexität eines Unternehmens und erhöht die Eintrittswahrscheinlichkeit der zukünftigen Zahlungsströme, die der Unternehmens - Bewertung zugrunde gelegt werden.

Wenn hier von "systemischer Unternehmensbewertung" die Rede ist, so ist damit gemeint, dass diesen Überlegungen Modelle der ökonomischen bzw. betriebswirtschaftlichen Systemtheorie sowie angrenzender Wissensgebiete zugrunde liegen. Es wäre vermessen, von der systemischen Unternehmensbewertung zu sprechen, denn es gibt sie nicht. An dieser Stelle werden lediglich Ideen und Ansätze gesammelt, die geeignet erscheinen, auf eine systemische Unternehmensbewertung im Sinne des eingangs genannten Ziels hinzuführen.

Gegenwärtig gibt es in Deutschland nur wenige wirtschaftswissenschaftliche Autoren, die in ihrem Werk das Gedankengut der Systemtheorie erkennen lassen oder die sich ernsthaft mit Systemtheorie befassen. Aktuell zu nennen sind MATSCHKE, beispielsweise mit seinen Grundsätzen ordnungsgemäßer Unternehmensbewertung, und Jan KÖRNERT / Cornelia WOLF (Wirtschaftswissenschaftliche Diskussionspapiere Nr. 2 2006 der Universität Greifswald) mit Systemtheorie als Bezugsrahmen der Balenced Scorecard. An der Universität Witten / Herdecke lehren zwei Soziologen, deren Interesse an der Anwendung der Systemtheorie bis in die Wirtschaftswissenschaften hineinreicht; nämlich Dirk BAECKER und Fritz B. SIMON. Beide Autoren haben es sich dankenswerterweise offenbar zum Ziel gesetzt die Systemtheorie wiederzubeleben
(Dirk Baecker: Schlüsselwerke der Systemtheorie, Wiesbaden 2005. Fritz B. Simon: Einführung in die systemische Wirtschaftstheorie, Heidelberg 2009. Ders.: Einführung in Systemtheorie und Konstruktivismus, Heidelberg 2009). Weiterhin müssen genannt werden - ohne einen Anspruch auf Vollzähligkeit zu erheben - : Rolf BRÜHL / ESCP Europe, Brigitte GRASS / Fachhochschule Düsseldorf, Thomas HUTZSCHENREUTER / WHU Otto Beisheim School of Management, Johannes N. STELLING / Hochschule Mittweida und Armin TÖPFER / TU Dresden.

In der Zielformulierung wird bewusst nicht das Wort Steuerung benutzt. Zunächst ist zu klären, ob, in welcher Weise und inwieweit ein Unternehmen überhaupt im Sinne der Systemtheorie gesteuert werden kann. Dabei ist zu beachten, dass es ausschließlich operational messbare Beziehungen sind, die Steuerungsmechanismen bilden. Bei der Betrachtung immaterieller Werte, die einen erheblichen Anteil am Erfolg eines Unternehmens haben können, tut sich diesbezüglich ein weites Problemfeld auf.

Das in der Unternehmensbewertungslehre fest verankerte Prinzip der Zukunftsbezogenheit verlangt vom Bewerter eine Auseinandersetzung mit der strategischen Ausrichtung, Planung und Lenkung des Unternehmens. Er prüft demnach nicht bloß die Plausibilität der Zahlungsströme als Ergebnisse operativer Planung, sondern wegen des üblicherweise langen Planungshorizontes und wegen der Abhängigkeit dieser Zahlungsströme von strategischen Entscheidungen prüft er ebenso die Plausibilität der geplanten Strategieentwicklung des Unternehmens.

Eine prognosefähige und zukunftsorientierte Berichterstattung des zu bewertenden Unternehmens kann als Grundlage der Unternehmensbewertung sowie als Ausgangspunkt für eine wertorientierte Lenkung des Unternehmens mit der Maßgabe dienen, zu jedem Zeitpunkt des Planungshorizontes den zum Bewertungsstichtag festgestellten Wert des Unternehmens tatsächlich zu erreichen oder zu übertreffen. Der Bewerter muss sich also Gedanken über die Tauglichkeit der Steuerungs- und Regelungselemente sowie über die Eintrittswahrscheinlichkeit der Teilziele (Soll – Werte) machen. In diesem Sinne verfolgt das zu bewertende Unternehmen das Generalziel der Steigerung seiner Überlebensfähigkeit.

Im folgenden werden - unser Thema berührende - Teile einer Dissertation (Peter SCHMIDL: Das Finanzmanagement in einer wissensorientierten Unternehmensführung. Ein Gestaltungsmodell zur Bewetung und Steuerung immaterieller Werte. TUG Technische Universität Graz, 2005) in einer stark komprimierten Form wiedergegeben. Die Dissertation stützt sich in ihren für uns relevanten Teilen auf die Arbeiten von U. BAUER, A. GÄLWEILER, R. HABERFELLNER, R.S. KAPLAN / D.P. NORTON, K. NORTH, K.E. SVEIBY und F. VESTER).

Steuerungssysteme funktionieren nur mit operativ messbaren Beziehungen. Diese Voraussetzung ist für immaterielle Werte, die in einem weiten Sinne zu verstehen sind, nicht erfüllt. Dieser Mangel wiegt besonders schwer, weil immaterielle Werte in einem hohen und zunehmendem Maße den Preis eines Unternehmens bestimmen. Das bedeutet, die wertbestimmenden Faktoren entziehen sich der Steuerung. Vor diesem Hintergrund ist die hier vorgestellte Schrift von besonderem Interesse. Einschränkend ist zu bemerken, dass diese Dissertation auf Theorien fußt, die dem strategischen Management zuzurechnen sind. Gegenstände des strategischen Managements sind Strategien, Strukturen und auch Systeme; der Begriff Systeme wird dabei jedoch als ein Synomym für Führungssysteme verwendet, die das Management eines Unternehmens benötigt. Derartige Management - Informationssysteme versorgen das Management mit Planungs-und Kontrollinformationen. Streng genommen ist dies jedoch kein Begriff der Systemtheorie. Die ökonomische Systemtheorie fasst ein System als Steuerungssystem auf, das sich selbst aus Regelkreisen aufbaut (Autopoiesis). Aufgrund dessen ist Peter SCHMIDLS Dissertation nicht der Systemtheorie zuzurechnen.


Zum Inhalt dieser Schrift:

Betrachtet man ein Unternehmen als „techno-/ sozio - ökonomisches System“ nach Bauer, so ist das Unternehmen gleichzeitig Erfahrungs- und Erkenntnisobjekt der Betriebswirtschaftslehre. Aus dem Begriff des Managements, den Aufgaben der Betriebswirtschaftslehre und den Begriffen „Technik“, „Soziologie“ und „Ökonomie“ erscheint es plausibel, ein Unternehmen als „techno-/ sozioökonomisches System“ zu verstehen. Daraus leitet der Autor folgende Arbeitsdefinition für den Begriff „Unternehmen“ ab: Ein „Unternehmen“ ist ein techno- / sozio - ökonomisches System, welches durch das Management (eingebettet im Führungssystem) gemeinsam mit den Eigentümern in einem interaktiven Entscheidungsprozess bewusst gestaltet und sich verändernden Gegebenheiten ständig angepasst wird.

Steuerung und Regelung

Nachdem es beim Unternehmen darum geht, ein System bewusst im Sinne der Ziele zu gestalten und durch Prozesse einen Input in einen gewünschten Output zu verwandeln, muss diese Gestaltung modellhaft erklärt werden. Dies erfolgt durch die beiden Begriffe „Steuerung“ und „Regelung“. Bei der Steuerung eines Systems fehlt eine Rückkoppelung zwischen dem tatsächlichen und dem gewünschten Verhalten des Systems. Dies funktioniert nur unter den folgenden Bedingungen:
  • Auf das System wirken keinerlei Störgrößen.
  • Eventuell vorhandene Störgrößen können in ihrem Ausmaß und dem Zeitpunkt ihres Eintreffens vorausgesagt werden und dem entsprechend bereits bei der Vorgabe der Stellgrößen berücksichtigt werden (Fehlertoleranz des Unternehmens).
  • Im Falle der Steuerung ist sowohl das Ziel als auch das Verhalten vorzugeben.

Bei der
Regelung wird festgestellt, ob die vorgegebenen Anweisungen die gewünschte Veränderung des Systems gebracht haben. Dies erfolgt durch eine Rückmeldung des festgestellten Ergebnisses an die Regeleinrichtung. Unter „Unternehmensführung“ versteht man die Regelung von Unternehmen mit den Zielen:
  • Das Streben nach optimalem Gewinn.
  • Das Streben nach Aufrechterhaltung des finanziellen Gleichgewichtes.
  • Das Erreichen von qualitativen, nicht quantifizierbaren, Zielen (z.B. Unabhängigkeit, Prestige, etc.).

Unternehmensführung ist ein komplexes Problem, weil die Regelung eines techno-/ sozio - ökonomischen Systems ein komplexes Problem ist. Daher wird in der Folge mit Hilfe von Erklärungsmodellen erläutert, wie ein Unternehmen funktioniert. Es gibt gewisse Muster, die allen Unternehmen gemein sind:
  • Es laufen Prozesse ab,
  • die eine Struktur benötigen und
  • die durch ein Führungssystem gesteuert werden.

Prozesse, Strukturen und das Führungssystem können als drei aufeinander aufbauende Modellebenen eines Unternehmens dargestellt werden. Führungssysteme werden wie folgt unterschieden:


Normative Unternehmensführung
  • beschäftigt sich mit dem Selbstverständnis und den grundsätzlichen Werthaltungen des Unternehmens,
  • sowie mit der Festlegung der unternehmerischen Verhaltensgrundsätze gegenüber Mitarbeiter Kunden Lieferanten Wettbewerber etc.

Strategische Unternehmensführung
  • dient der Sicherung vorhandener und Schaffung neuer Erfolgspotenziale,
  • sowie der Überwindung der Diskrepanz zwischen der vorhandenen Ressourcenausstattung und Fähigkeiten und den künftigen Anforderungen des Wetttbewerbs.

Operative Unternehmensführung
  • bedeutet bestmögliche Nutzung des vorhandenen Erfolgspotenzials,
  • Umsetzung in Liquidität und Gewinn.

Für die weiteren Ausführungen sind nur strategische und operative Unternehmensführung relevant.


Strategische Unternehmensführung und der Ansatz von Gälweiler

Aloys Gälweiler hat einen integrierten Ansatz zur Unternehmensführung entwickelt, welcher auf den seinerzeit verfügbaren Unternehmensführungssystemen aufbaut und den Standort der strategischen Unternehmensführung im Kontext aller notwendigen Unternehmensführungssysteme darstellt. Beschrieben sind diese Zusammenhänge in seinem Buch „Strategische Unternehmensführung“ (1990). Es ist erst nach dem Tode von Aloys Gälweiler erschienen und stellt eine Zusammenstellung seiner Untersuchungen dar.

Inhalt des Ansatzes von Gälweiler ist ein Erklärungsmodell über die Zusammenhänge jener Faktoren, die für den längerfristigen Erfolg eines Unternehmens von grundlegender Bedeutung sind. Das Wissen über diese Zusammenhänge hat sich im Wesentlichen erst seit den 1960er Jahren im Zusammenhang mit der strategischen Unternehmensführung entwickelt. Wesentlich ist die Tatsache, dass man die obersten Führungsaufgaben von Unternehmen in eine operative und eine strategische Unternehmensführung teilen muss. Als „operative“ Unternehmensführung bezeichnet man das, was oft als Hauptinhalt der Führungsaufgabe gesehen wird, nämlich die auf die unmittelbare Erfolgserzielung ausgerichtete Unternehmensführung . Dabei sind Erfolg und Liquidität die wichtigsten Führungs- und Steuerungsgrößen.

Gälweiler verwendet die Begriffe „Führung“ und „Steuerung“ synonym. Im Sinne der Systemtheorie ist aber „Regelung“ gemeint.
Demgegenüber ist es die Aufgabe der „strategischen Unternehmensführung“, so früh wie möglich und so früh wie notwendig für die Schaffung und Erhaltung der besten Voraussetzungen für anhaltende und weit in die Zukunft reichende Erfolgsmöglichkeiten – das heißt für das Erfolgspotenzial - zu sorgen. Das „Erfolgspotenzial“ ist die in der strategischen Unternehmensführung im Mittelpunkt stehende Führungs- bzw. Steuerungsgröße. Die Regelung des Erfolgspotenzials als Kernaufgabe der strategischen Unternehmensführung ist daher die organisierte und systematische „Vorsteuerung“ der für die operative Führung maßgebenden Größen Erfolg und Liquidität. Unter „Vorsteuern“ versteht Gälweiler „etwas frühzeitig bemerken und sein Verhalten danach auszurichten“. Außerdem ist es Aufgabe der strategischen Unternehmensführung, die mit der Erfolgsvorsteuerung verbundene, langfristige Liquiditätswirkung im Unternehmen in die Überlegungen mit einzubeziehen.

Für die Messung, Beurteilung und Steuerung des
operativen Erfolges stehen seit Jahrhunderten das System der „doppelten Buchhaltung“ und seine Nebensysteme und Rechenverfahren zur Verfügung (z.B. Kostenrechnungssysteme, Anlagenbuchhaltung, Kalkulationen, Wirtschaftlichkeitsrechnung, Betriebsabrechnung, etc.). Auch für die strategische Unternehmensführung fordert Gälweiler ein System, welches die für die Erfolgspotenziale und ihre langfristigen Liquiditätswirkungen wesentlichen Faktoren in ähnlicher Weise identifiziert, strukturiert und beurteilt wie dies die doppelte Buchhaltung für die Messung, Beurteilung und Steuerung des operativen Erfolges tut.

Für diese Aufgaben braucht die strategische Unternehmensführung ihr eigenes Wissen und ihre eigenen Orientierungsgrundlagen.
Die strategische Unternehmensführung nimmt eine immer bedeutendere Rolle ein, da sich das wirtschaftliche Umfeld immer schneller ändert und daher die tatsächlichen Begebenheiten schneller verändern als dies aus Hinweisen aus operativen Erfolgsgrößen erkennbar wäre und man Zeit hätte, sich an neue Bedingungen anzupassen. Daher führt die ausschließliche Orientierung an operativen Erfolgsgrößen nicht selten zu strategisch falschem Verhalten. Unter „Erfolgspotenzial“ versteht Gälweiler das gesamte Gefüge aller jeweils produkt- und marktspezifischen, erfolgsrelevanten Voraussetzungen, die spätestens dann bestehen müssen, wenn es um die Erfolgsrealisierung geht. Alle dazu gehörenden Voraussetzungen haben vor allem die gemeinsame Eigenschaft, dass für ihre Schaffung eine lange Zeit gebraucht wird, die grundsätzlich nicht beliebig kürzbar ist. Zur Steuerung der Kategorie „Erfolgspotenzial“ benötigt man ein neues System, welches von den Systemen zur operativen Erfolgssteuerung unabhängig ist. Dieses System muss mit komplexeren Zusammenhängen umgehen können als die Systeme der operativen Erfolgssteuerung.

Es ist bemerkenswert, dass im Zusammenhang mit immateriellen Werten oder dem intellektuellen Kapital die Rolle des strategischen Managements eine derart bedeutsame ist. Auf diesen Sachverhalt weist auch ROOS e.a. hin: „[…] Having identified intellectual capital as a strategic issue […]“ . Offensichtlich ist das Thema an sich ein strategisches und es geht insbesondere darum, dies zu erkennen. In diesem Zusammenhang ist das Thema der Komplexität und ihre Beherrschung von besonderem Interesse.

MALIK unterstreicht diesen Sachverhalt: Unternehmen sind komplexe, vieldimensionale, offene und dynamische Systeme. Das Grundproblem des Managements ist die Beherrschung von Komplexität. Komplexität ist ein empirisches Merkmal von sozio- technischen Systemen und bezeichnet die Mannigfaltigkeit von möglichen Zuständen und Zustandskonfigurationen von Systemen.

Der Schlüssel zur methodischen Beherrschung von Komplexität liegt in der Kybernetik.
Die Kybernetik ist jene Wissenschaft, die sich mit der Lenkung und Gestaltung von dynamischen Systemen beschäftigt. Das zentrale Problem der Kybernetik ist die Frage, wie Systeme jeglicher Art die Komplexität ihrer Umwelt bewältigen können. Aus diesem Grund stammt folgender Ausspruch vom bekannten Managementkybernetiker Stafford Beer: „… cybernetics is the science of control, management is the profession of control“.

Eine Methode, die eine größere Praxisrelevanz erlangt hat, ist das so genannte "Sensitivitätsmodell" von VESTER; dabei geht es um Reduktion von Komplexität und um Mustererfassung, d.h., um die Untersuchung von Wechselbeziehungen. Auf einer weiteren Ebene findet eine biokybernetische Bewertung im Hinblick auf die Optimierung der Lebensfähigkeit des Unternehmens statt. Komplexität entsteht vor allem dadurch, dass die größten Erfolgspotenziale in den immateriellen Werten bzw. im intellektuellen Kapital des Unternehmens liegen.

Eigenschaften immaterieller Werte

Die Eigenschaften immaterieller Werte beschreibt David NORTON, einer der „Erfinder“ der „Balanced Scorecard“ in einem Interview: „[…] Und dabei sind vor allem die fundamentalen Veränderungen wesentlich: das Aufkommen der Wissensökonomie und des Wissensarbeiters. […] Wie in der neuen Ökonomie Wert geschaffen wird, wird dagegen durch Intangible Assets bestimmt […] Das wesentliche Merkmal von Intangible Assets ist, dass sie die Schritte beschreiben müssen, die zur endgültigen Wertgenerierung führen. Ein weiterer Unterschied zwi- schen alter und neuer Ökonomie besteht darin, dass sich der Wert eines einzelnen Intangible Assets, wie etwa Wissen, nicht isoliert feststellen lässt. […] Man muss mehrere Assets kombinieren, um ein Ergebnis zu erzielen. […]"

Genau so, wie sich die Wirtschaft insgesamt immer mehr von einer sachanlagenintensiven zu einer intangibles - intensiven Wirtschaft gewandelt hat, genau so wird auch die Rechnungslegung ihren Fokus von materiellen auf immaterielle Güter legen.
Es gibt mehrere Ansätze zur Strukturierung der immateriellen Werte. Eine mögliche Einteilung kommt aus dem Bereich des Wissensmanagements :
  • Strukturkapital.
  • Humankapital.
  • Beziehungskapital.

Ein weiterer Vorschlag der Strukturierung kommt von der Schmalenbach - Gesellschaft:
  • Innovation Capital.
  • Human Capital.
  • Customer Capital.
  • Supplier Capital.
  • Investor Capital.
  • Process Capital.
  • Location Capital.

Für die weiteren Untersuchungen wird jedoch die Strukturierung von SVEIBY verwendet. Sveiby unterteilt die immateriellen Werte in drei Kategorien:
  • Externe Struktur.
  • Interne Struktur.
  • Kompetenz der Mitarbeiter.

Die externe Struktur entsteht, wenn die Manager eines Unternehmens die Bemühungen ihrer Mitarbeiter nach außen richten. Dabei entstehen nicht greifbare externe Strukturen wie
  • Beziehungen zu Kunden,
  • Beziehungen zu Lieferanten,
  • Markennamen,
  • Warenzeichen,
  • Image des Unternehmens etc.

Diese Definition muss noch ergänzt werden um Bemühungen von anderen Personen, die zwar nicht Mitarbeiter des Unternehmens sind, sich aber trotzdem um externe oder interne Strukturen handeln. Dies könnten etwa Personengruppen wie Eigentümer oder Netzwerkpartner sein.
Die zentrale Aufgabe besteht darin, künftige Entwicklungen des Unternehmens und Strategien monetär abzubilden. D.h., Auswirkungen von Entscheidungen auf die finanzielle Entwicklung des Unternehmens kennen. In diesem Sinne wird der Begriff Prognosefähigkeit verwendet.

Zu diesem Zweck wird ein
Gestaltungsmodell dargestellt. In dieses Gestaltungsmodell fließen Erkenntnisse der betriebswirtschaftlichen Entscheidungstheorie ein. Damit wurde theoretisch sichergestellt, dass dieses Gestaltungsmodell Entscheidungen unterstützt. Nach Ansicht des Autors der hier sinngemäß wiedergegebenen Dissertation ist die so genannte Ressource eine geeignete Kategorie für die strategische Unternehmensführung.

Ressourcen stellen die Gesamtheit aller Werte im Unternehmen dar und werden in materielle sowie immaterielle Werte gegliedert. Operative Kategorien sind Liquidität und Erfolg. Als Bindeglied zwischen strategischen und operativen Kategorien wird der Begriff der
Umsetzungsvoraussetzungen eingeführt. Dies sind die momentan im Unternehmen vorherrschenden Voraussetzungen dafür, dass Ressourcen in einen wirtschaftlichen Erfolg umgesetzt werden. Die Umsetzungsvoraussetzung wird mittels einer subjektiv festgelegten Kennzahl dargestellt. Für Unternehmen ist es entscheidender, Strategien umzusetzen als die Qualität der Strategie an sich.

Lösungsansätze für ein Gestaltungsmodell
  • Prognosefähigkeit.
  • Trennung zwischen operativer und strategischer Unternehmensführung.
  • Ansätze zur monetären Bewertung immaterieller Werte.
  • Einsatz der Modelle des Wissensmanagements.
  • Wissensbasierte Strategien verstehen.
  • Berücksichtigung der Eigenschaften der immateriellen Werte

System- und Prozessdarstellung des Gestaltungsmodells


Das System besteht aus drei Hauptsystemelementen:
  • Management.
  • Informationssysteme.
  • Unternehmen.

Das Systemelement "Unternehmen" repräsentiert die Regelstrecke und wird durch das Management im Führungsprozess geregelt.
Grundsätzliche Gestaltung der Prozesse
  • Teilprozesse des Hautprozessschritts „Analyse“.
  • Teilprozesse des Hautprozessschritts „Gestaltung“.
  • Teilprozesse des Hautprozessschritts „Umsetzung“.

Die
Anwendbarkeit des Gestaltungsmodells bedingt die Aufteilung der Aktivitäten eines Unternehmens in voneinander abgegrenzte Geschäftseinheiten. Weiterhin ist zu beachten, dass das Gestaltungsmodell nur auf gewinnorientierte Unternehmen anwendbar ist.

Nutzen des Gestaltungsmodells

  • Monetäre Bewertung des intellektuellen Kapitals.
  • Klarheit über den Inhalt der Position "Goodwill".
  • Insolvenzprophylaxe.
  • Steuerungsfähigkeit des Unternehmens.
  • Frühzeitige Erkennung von Risiken.