Mittwoch, 28. Oktober 2009

Adolf MOXTERS Marktwertprinzip in der Unternehmensbewertung


Der objektive Unternehmenswert ist ein Wunschbild, wie die bereits vor Jahrzehnten begonnene Auseinandersetzung um Wert und Preis des Unternehmens zeigt. Adolf Moxter hat sich in seinem Werk Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung (Wiesbaden 1983) ebenfalls mit dieser Thematik befasst. Er fasste seine Gedanken wie folgt zusammen:

  1. Einer der grundlegenden Bewertungsmaßstäbe für Unternehmen ist der Marktwert. Unter dem Marktwert versteht man den Preis, der auf den (Unternehmens-)Markt für gleiche bzw. gleichwertige Ertragserwartungen üblich ist.

  2. Der Marktwert ist ein objektiver Wert in dem Sinne, daß auf die wertbestimmenden Verhältnisse der Marktbeteiligten abgestellt wird (statt, wie beim subjektiven Wert, auf die wertbestimmenden Verhältnisse des betreffenden potentiellen Käufers oder Verkäufers). Der Marktwert ist jedoch nicht etwa ein objektiver Wert im Sinne eines Wertes des "Unternehmens an sich".

  3. Der generellen Verwendbarkeit des Marktwertes steht entgegen, daß er nur zufällig dem subjektiven Grenzpreis (Individualwert) entspricht und daß seine Ermittlung wegen der Besonderheiten des Unternehmensmarktes sehr schwierig ist.

  4. Der Unternehmensmarkt ist extrem intransparent: Die erzielten Preise und die Eigenschaften der gehandelten Ertragserwartungen werden nur einem kleinen Kreise bekannt. Die zustande gekommenen Preise haben daher nur sehr bedingt jene normative Kraft, die Marktpreise auf vollkommeneren Märkten auszeichnet; das Schätzprinzip drückt aus, daß sich ein Marktwert allein der Größenordnung nach beziffern läßt.

  5. Der Bewerter wird wenigstens zu Kontrollzwecken auf den Marktwert zurückzugreifen versuchen: Die mit dem Marktwert konkurrierenden grundlegenden Bewertungsmaßstäbe sind ebenfalls nicht frei von Mängeln; nur die mit mehreren Maßstäben arbeitende Bewertung führt zu vertretbaren Ergebnisssen.

  6. Im Marktwertprinzip steckt ein Risikonormierungsprinzip. Diese Normierung der Risiken-Chancen-Gewichtung durch den Markt läßt sich für eine (insoweit) objektive Wertfestsetzung nutzen, insbesondere wenn die Höhe von Abfindungszahlungen strittig ist.

  7. In der Literatur werden die Grenzen des Marktwertprinzips gesehen, z.T. vielleicht etwas überbetont.

Moxter gesteht bei der Normierung der Risiken-Chancen-Gewichtung durch den Markt ein gewisses Maß an Objektivität zu. In den gegenwärtig eingesetzten "marktwertorientierten" Bewertungsmodellen soll diese "Normierung" mithilfe des Equity Risk Premiums bewerkstelligt werden. Aktuelle Untersuchungen von Aswath Damodaran zeigen allerdings, dass die durch den Markt erzeugten (historischen) Werte ein schlechter Schätzer für das künftig zu erwartende Equity Risk Premium sind.


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