Mittwoch, 2. Dezember 2009

Historische Zitate aus der Unternehmensbewertung


1909

Subjektiver Wert, Entscheidungswert


Darauf wäre dann das Hauptthema, die eigentliche Wertschätzung von Bergwerken bzw. bergbaulichen Objekten, der speziellen Betrachtung zu unterwerfen. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß es sich bei Wertschätzungen nicht blos um den gemeinen, sondern vielfach auch um einen besonderen, d.h. denjenigen Wert handelt, den ein Objekt für einen bestimmten Kaufliebhaber hat.

Objektiver Wert, subjektiver Wert, Entscheidungswert


Der Begriff Wert ist aber auch noch nach anderer Richtung hin zu scheiden, nämlich in einen gemeinen und in einen besonderen. Ein Wert letzterer (subjektiver) Art steht z.B. in Rede, wenn zu bestimmen ist, welchen Preis ein Bergwerksbesitzer für ein Feld zahlen kann, das an sein eigenes Bergwerk angrenzt und von diesem aus mit größerem Nutzen, als durch eine eigens errichtete getrennte Anlage, wie sie jeder Andere würde erstellen müssen, ausbeutbar ist: der hierbei für den Nachbar in Betracht kommende besondere Wert würde aus dem angedeuteten Gesichtspunkte also höher sein als der gemeine Wert; dieser letztere (der Wert, den das betr. Feld für jeden Dritten sofern er ausbeuten will, hat) wird als der objektive Verkaufswert unter der Voraussetzung des Fortbestandes des Unternehmens definiert.


Marktwert


Hat nun der Sachverständige die nötigen Unterlagen, also den Ueberblick über bezügliche geschäftliche Bewertungen sich verschafft, so bildet nächst der Prüfung, ob und inwieweit diese Unterlagen für den vorliegenden Fall brauchbar sind, die Abwägung der vorhandenen Unterschiede den Schwerpunkt der Arbeit. Um hierbei einen Vergleichsmaßstab zu haben, bringt man die Preise, welche in den als Unterlagen verwertbaren Geschäften gezahlt worden sind, zunächst auf eine gewisse Einheit.


(KREUTZ: Wertschätzung von Bergwerken. Unter besonderer Berücksichtigung der im Geltungsbereiche des preussischen Berggesetzes vorliegenden Verhältnisse. Köln - Rhein 1909)



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen