In den Multiplikatorverfahren der Unternehmensbewertung werden Bezugsgrößen (z.B. EBIT) verwendet, bei denen es sich in der Regel um jährliche Stromgrößen handelt. Würde der Bewerter Sondereinflüsse nicht eliminieren, würden sie - zusammen mit den nachhaltigen Ergebnisbeiträgen - vervielfältigt und dadurch das Bewertungsergebnis verzerren. Einer nach einheitlichen Grundsätzen vorzunehmenden Bereinigung von Sondereinflüssen kommt deshalb eine große Bedeutung zu.
Die Schmalenbach - Gesellschaft, Arbeitskreis DVFA, hat 2003 einen vollständigen Katalog aller Sachverhalte zusammengetragen, von denen ein nicht regelmäßig wiederkehrender Ergebniseinfluss ausgehen kann (Der Betrieb, 2003, S. 1913 - 1917):
Da seit 2005 bzw. 2007 alle deutschen kapitalmarktorientierten Unternehmen zur IFRS - Rechnungslegung verpflichtet sind, wird die eigentliche Ermittlung der DVFA/SG - Kennzahl wohl an Bedeutung verlieren. Dem entsprechend hat der Arbeitskreis DVFA/SG sein Augenmerk stärker darauf gerichtet, in Abhängigkeit von gewählten Rechnungslegungsstandards (IFRS oder US - GAAP) Empfehlungen zur Ermittlung eines nachhaltigen prognosefähigen Ergebnisses zu entwickeln.
IFRS für kleine und mittlere Unternehmen
Die Schmalenbach - Gesellschaft, Arbeitskreis DVFA, hat 2003 einen vollständigen Katalog aller Sachverhalte zusammengetragen, von denen ein nicht regelmäßig wiederkehrender Ergebniseinfluss ausgehen kann (Der Betrieb, 2003, S. 1913 - 1917):
"EinleitungSondereinflüsse entstehen vor allem durch die Ausübung von handelsrechtlichen Ansatz- und Bewertungswahlrechten. Hier werden von der DVFA/SG bestimmte Bilanzierungsmethoden präferiert, an die das Ergebnis anzupassen ist. Das Ergebnis wird nach Steuern ermittelt, so dass die Bereinigungen des Ergebnisses, die handelsrechtlich den Ansatz latenter Steuern auslösen würden, um Steuerwirkungen zu korrigieren sind.
Die Prognose zukünftiger Ergebnisse von Unternehmen durch Außenstehende, wie Investoren und Finanzanalysten, stützt sich regelmäßig auf veröffentlichte Abschlussinformationen abgelaufener Berichtszeiträume. Diese Daten bedürfen zur Vorbereitung der Prognose einer gründlichen Analyse, um insbesondere außergewöhnliche Sachverhalte zu identifizieren. Der Arbeitskreis ist nach intensiver Diskussion zu der Auffassung gelangt, dass es sachgerecht wäre, aus den Ist-Daten sämtliche Sachverhalte auszuschalten, von denen ein nicht regelmäßig wiederkehrender Ergebniseinfluss erwartet werden kann. Erst danach sollte mit der Zukunftsbetrachtung begonnen werden. Für die Analyse wäre eine möglichst umfassende Zusammenstellung der Sondereinflüsse sehr hilfreich. Eine derartige Auflistung scheint jedoch bisher nicht vorzuliegen. Deshalb hat sich der Arbeitskreis zunächst dieser Aufgabe gewidmet, bevor er sich mit dem weiteren Vorgehen bei der Ergebnisprognose befasst hat.
Die Empfehlung des Arbeitskreises, für die Prognose zukünftiger Ergebnisse die Ausgangsdaten um sämtliche Sondereinflüsse zu bereinigen, stellt eine konsequente Fortentwicklung der Empfehlungen zur Ermittlung eines (bereinigten) Ergebnisses je Aktie nach DVFA/SG dar. Während es bei diesem Ergebnis darauf ankommt, einen möglichst objektiven Vergleichsmaßstab für die aktuelle Ertragslage der Unternehmen zu erhalten, zielen die Überlegungen zur Ergebnisprognose darauf ab, eine möglichst zutreffende Ausgangssituation für die unternehmensindividuelle Zukunftsbeurteilung zu schaffen. Für die Ermittlung eines aktuellen Ergebnisses je Aktie kann die Bereinigung auf einen Katalog wesentlicher Sondereinflüsse beschränkt werden, da hier die Ergebnisprognose nicht im Vordergrund steht und deshalb für die nicht bereinigten Sondereinflüsse die Unterstellung ausreicht, dass sie sich in Zukunft in ähnlicher Größenordnung wiederholen werden. Das Ziel des Arbeitskreises ist es, die Prognosefähigkeit von zukünftigen Ergebnissen zu verbessern.
Informationen zu den Autoren
Mitglieder des Arbeitskreises: Helmut Berndt, Prof. Dr. Gerhart Förschle, Klaus M. Geiger, Dr. Heidrun Haase, Michael Schickling, Günter Schmitt, Prof. Dr. Dr. h. c. Klaus v. Wysocki."
Da seit 2005 bzw. 2007 alle deutschen kapitalmarktorientierten Unternehmen zur IFRS - Rechnungslegung verpflichtet sind, wird die eigentliche Ermittlung der DVFA/SG - Kennzahl wohl an Bedeutung verlieren. Dem entsprechend hat der Arbeitskreis DVFA/SG sein Augenmerk stärker darauf gerichtet, in Abhängigkeit von gewählten Rechnungslegungsstandards (IFRS oder US - GAAP) Empfehlungen zur Ermittlung eines nachhaltigen prognosefähigen Ergebnisses zu entwickeln.
IFRS für kleine und mittlere Unternehmen
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