Samstag, 14. November 2009

Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern ohne Barabfindung

Eine Unternehmensbewertung nach der Methode des objektivierten Ertragswertes führt zu einem Unternehmenswert von 0,00 €. Aufgrund dessen erhalten Minderheitsgesellschafter, die auf Betreiben des Hauptgesellschafters ausgeschlossen werden, für ihre Unternehmensanteile eine "Barabfindung" von 0,00 €.

Der Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern aus ihrer Gesellschaft stellt einen schweren Eingriff in deren Eigentumsrechte dar. Zum Ausgleich des Vermögensschadens sieht der Gesetzgeber eine Barabfindung vor.


Es ergeben sich zwei Kardinalfragen:


  1. Ist eine Barabfindung von 0,00 € im Sinne des Gesetzes eine Barabfindung?
  2. Unter welchen Bedingungen hätte der Bewerter zu einem positiven Wert der Unternehmensanteile kommen können?
Herr Dr. Klaus Jennewein schildert in seinem lesenswerten Blog iusmaps diesen Fall aus der Gerichtspraxis; Fallbeschreibung und Kommentar finden Sie hier.



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen