Sonntag, 15. November 2009

Historische Zitate aus der Unternehmensbewertung


1835: Kapitalwert

Ist der erste Unternehmer einer Grube (der erste Finder) so glücklich, sein Werk durch Schließung einer Ausbeute gekrönt zu haben, so ist anzunehmen, daß er sein angelegtes Vermögen endlich auch mit dessen Zinsen zurück erstattet erhalten wird. Anders verhält es sich, wenn die Grube später in eines Anderen Besitz gelangt, entweder durch Vererbung oder durch oneröse Verträge. Für die Grube selbst bleibt der Begriff einer Ausbeute zwar auch dann noch derselbe, aber in Rücksicht auf den Besitzer wird die Ausbeute mehr oder weniger nur eine Verlags - Erstattung sein, in so fern der Erbe des ersten Finders oder Aufnehmers des Berggebäudes, die Grube für einen gewissen Werth überkommen, oder ein Käufer solche gegen eine bestimmte Summe gebracht hat. In diesen Fällen wird die Ausbeute mit dem gewöhnlichen Ertrage einer anderen Unternehmung näher verwandt, und weil eine im Betrieb stehende Grube sich häufig in den Händen eines zweiten Besitzers befindet, so wird nicht selten unter Ausbeute die Benutzung eines beim Bergbau angelegten Kapitals verstanden. Der zweite Besitzer einer Grube wird nämlich von der Ausbeute wiederum die Zinsen seines angelegten Kapitals in Abzug bringen, und erst wenn ihm diese nebst dem Kapital nach und nach erstattet sind, wird für ihn die Ausbeute das sein, was sie früher dem ersten Unternehmer war. Mit den einzelnen Anteilen einer Grube (Kuxen) hat es dieselbe Bewandniß. Es ergibt sich daraus, daß das Anlage Kapital des ersten Unternehmens, welches zur Aufnahme der Grube, bis solche zur Förderung und durch diese zur Geld - Einnahme gelangt, verwendet werden mußte, dem Kapitale fast gleich zu achten ist, mit welchem ein zweiter oder folgender Besitzer etwa die Grube erkaufte, und darauf begründen sich die Grundsätze über die Bestimmung des Werthes einer Grube.

1835: Unternehmensbewertung als Anwendungsfall der Investitionsrechnung

Es sollen entweder das erste Anlage - Kapital oder der spätere Kaufpreis für eine Grube, und zwar beide mit den laufenden Zinsen, durch den Ertrag der Grube wieder erstattet werden, so daß der Untersuchung der Frage ob das Anlage- oder das Erwerbungs-Kapital gesichert erscheinen, und welchen Werth eine aufzunehmende oder eine bereits im Betrieb befindliche Grube besitzt, ganz dieselben Grundsätze, nach welchen der Ertrag auszumitteln ist, zum Grunde liegen.

1835: Die Höhe der Eigenkapitalkosten bestimmt den Unternehmenswert

Zur weiteren Ausführung des hier gewählten Beispiels muß zuvor noch die Frage beantwortet werden zu wie viel Prozent soll das auf den Bergbau angelegte Kapital sich verzinsen, um die Verwendung als eine finanziell richtige Spekulation ansehen zu können? Zwar wird es dem Unternehmer überlassen bleiben müssen, wie hoch er sich den Zinsen - Ertrag von seinem Kapitale rechnen will; weil aber die Bestimmung des Zinsen - Satzes unmittelbar mit der Werthschätzung der Gruben - Gebäude zusammen hängt, so ist es nöthig, über die richtige Bestimmung dieses Satzes auf eine allgemeine Erörterung einzugehen. 

(Oeynhausen von: Ueber die Bestimmung des Kapitalwerthes von Steinkohlen-Zechen. Mit besonderer Berücksichtigung des Märkschen Kohlenbergbaues. In: Karsten’s Archiv für Bergbau und Hüttenwesen, Bd. 5, Berlin 1822)

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