1922 legte Eugen Schmalenbach mit seinem Werk FINANZIERUNGEN ein solides Fundament für die Ertragswertmethode. Von dem damals herrschenden Zeitgeist des Objektivismus und der Vergangenheitsorientierung bei der Bewertung von Unternehmen war er vollkommen frei. Er war mit seinen Überlegungen zur Unternehmensbewertung seiner Zeit, in der das Substanzwertverfahren im deutschsprachigen Raum einen Ausschließlichkeitsanspruch hatte, Jahrzehnte voraus.
"Für die Bewertung von Unternehmungen müssen wir angesichts der vielen schiefen Vorstellungen in Theorie und Praxis einen an sich selbstverständlichen Grundsatz mit großem Nachdruck betonen:
Es kommt bei dem Werte einer Unternehmung (ebensowenig wie bei anderen Sachen) an sich nicht darauf an, was dieser Gegenstand gekostet hat, was er geleistet hat, oder was sonst in der Vergangenheit von ihm bekannt ist, sondern lediglich zukünftige Umstände sind für den Wert des Gegenstandes bestimmend. Nur deshalb, weil wir nicht in die Zukunft sehen können und weil wir das für Zukunftsschätzungen nötige Material aus der Vergangenheit gewinnen müssen, hat das Vergangene für unsere Schätzungen Interesse. Man sollte glauben, daß dieser Fundamentalsatz der Schätzungslehre viel zu selbstverständlich sei, als daß er verdiente, ausgesprochen zu werden. Aber man findet in der praktischen Schätzungstechnik Verstöße gegen diese Regel in großer Zahl.
Derjenige, der eine Unternehmung kaufen will, ist wirtschaftlich an nichts anderem interessiert als daran, was eine Unternehmung ihm in Zukunft erbringen wird. Genau dieselbe Erwartung beherrscht denjenigen, der sich nur beteiligen will; zwar ist es nur ein Teil an der Unternehmung, den der letztere zu erwerben beabsichtigt; aber das Interesse ist nur quantitativ, nicht aber qualitativ von demjenigen des Alleinkäufers verschieden. Selbst derjenige, der eine Unternehmung weder kaufen noch sich an ihr beteiligen, sondern sie nur beleihen will, ist, sofern es ihm überhaupt um eine Realsicherheit geht, nicht an der wirtschaftlichen Vergangenheit sondern an der wirtschaftlichen Zukunft der Unternehmung interessiert. Denn nur die zukünftige Wirtschaftlichkeit gibt dem Beleiher Sicherheit für den Notfall. Auch derjenige, der verkaufen will, muß, wenn er rein wirtschaftlich denkt, seine Kalkulation lediglich auf die Zukunft einstellen. Nicht das, was das Unternehmen in der Vergangenheit geleistet hat, geht ihm durch den Verkauf verloren, sondern dasjenige, was die Unternehmung in Zukunft noch leisten würde."
(Schmalenbach: Finanzierungen, Köln 1922, S. 1-2)
"Für die Bewertung von Unternehmungen müssen wir angesichts der vielen schiefen Vorstellungen in Theorie und Praxis einen an sich selbstverständlichen Grundsatz mit großem Nachdruck betonen:
Es kommt bei dem Werte einer Unternehmung (ebensowenig wie bei anderen Sachen) an sich nicht darauf an, was dieser Gegenstand gekostet hat, was er geleistet hat, oder was sonst in der Vergangenheit von ihm bekannt ist, sondern lediglich zukünftige Umstände sind für den Wert des Gegenstandes bestimmend. Nur deshalb, weil wir nicht in die Zukunft sehen können und weil wir das für Zukunftsschätzungen nötige Material aus der Vergangenheit gewinnen müssen, hat das Vergangene für unsere Schätzungen Interesse. Man sollte glauben, daß dieser Fundamentalsatz der Schätzungslehre viel zu selbstverständlich sei, als daß er verdiente, ausgesprochen zu werden. Aber man findet in der praktischen Schätzungstechnik Verstöße gegen diese Regel in großer Zahl.
Derjenige, der eine Unternehmung kaufen will, ist wirtschaftlich an nichts anderem interessiert als daran, was eine Unternehmung ihm in Zukunft erbringen wird. Genau dieselbe Erwartung beherrscht denjenigen, der sich nur beteiligen will; zwar ist es nur ein Teil an der Unternehmung, den der letztere zu erwerben beabsichtigt; aber das Interesse ist nur quantitativ, nicht aber qualitativ von demjenigen des Alleinkäufers verschieden. Selbst derjenige, der eine Unternehmung weder kaufen noch sich an ihr beteiligen, sondern sie nur beleihen will, ist, sofern es ihm überhaupt um eine Realsicherheit geht, nicht an der wirtschaftlichen Vergangenheit sondern an der wirtschaftlichen Zukunft der Unternehmung interessiert. Denn nur die zukünftige Wirtschaftlichkeit gibt dem Beleiher Sicherheit für den Notfall. Auch derjenige, der verkaufen will, muß, wenn er rein wirtschaftlich denkt, seine Kalkulation lediglich auf die Zukunft einstellen. Nicht das, was das Unternehmen in der Vergangenheit geleistet hat, geht ihm durch den Verkauf verloren, sondern dasjenige, was die Unternehmung in Zukunft noch leisten würde."
(Schmalenbach: Finanzierungen, Köln 1922, S. 1-2)
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